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„Corona-Vorbehalt“ bei der Vergabe von Baumaßnahmen des Bundes

(29.3.2020) Das Bundesbauministerium hat am Freitag (27. März) neue Regeln zur Vergabe während der Coronakrise veröffentlicht. Demnach sollen Baumaßnahmen des Bundes weiter geplant und ausgeschrieben werden. Auch soll eine Klausel zum Umgang mit Bauablaufstörungen aufgrund der Corona-Pandemie aufgenommen werden, welche Fristverlängerungen für die Fertigstellung der Bauleistungen ermöglicht. Des Weiteren sollen schon bei Ausschreibungen großzügige Angebots- und Ausführungsfristen vorgesehen werden.

Abriss der Hochstrasse in Ludwigshafen läuft weiter (Foto vom 18. März 2020) 

Dazu erklärte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa: „Die neuen Regelungen des Bundesbauministeriums sind ein zukunftsgewandtes Zeichen für die Baubranche. Es ist gut, dass weiterhin ausgeschrieben und geplant werden soll und Ausnahmeregelungen für Verzögerungen durch die Corona-Pandemie geschaffen werden. Damit ebnet die Bundesregierung schon jetzt den Weg für einen Re-Start, um die Volkswirtschaft konjunkturell wieder anzukurbeln. Die vielen mittelständischen Bauunternehmen in Deutschland, die mit ihrer regionalen Verankerung hierzu einen wichtigen Beitrag leisten können, erhalten so Planungs- und Rechtssicherheit.“

Dem Erlass vorausgegangen waren intensive Beratungen zwischen dem Bauministerium und den Spitzenverbänden der Branche. Herr Pakleppa sagte noch: „Wir stehen seit Beginn der Coronakrise in engem Kontakt mit der Bundesregierung, um über die richtigen Maßnahmen für die Branche in dieser Ausnahmesituation zu beraten. Einmal mehr beweist sich die soziale Marktwirtschaft als Erfolgsgeschichte mit den mittelständischen Unternehmen als deren Rückgrat. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass wir bereits heute für die Zeit nach der Corona-Pandemie vorsorgen und gemeinsam Lösungen entwickeln.“

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