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Überarbeitete RAL-Broschüre „Öffentliche Auftragsvergabe und RAL Gütesicherung“

RAL-Broschüre „Öffentliche Auftragsvergabe und RAL Gütesicherung“
  

(9.3.2020) Insbesondere öffentliche Ausschreibungen bedeuten für Unternehmen in der Regel hohen Arbeits- und Zeitaufwand. Zahlreiche Kommunen sind deshalb dazu übergegangen, in Ausschreibungen das RAL-Gütezeichen als Nachweis für die Bietereignung und für die Erfüllung der Leistungsanforderungen anzuerkennen. Welches die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen dafür sind, thematisiert die in überarbeiteter Neuauflage erschienene Broschüre „Öffentliche Auftragsvergabe und RAL Gütesicherung - Ausschreibungen rationalisieren und sicher gestalten“.

Wie Unternehmen in Ausschreibungen von RAL-Gütezeichen profitieren können, fasst Thomas Roßbach, Geschäftsführer von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung, so zusammen: „Verlangt eine Vergabestelle RAL-Gütezeichen als Kriterium für die Ausschreibung, genügt die Vorlage der Kennzeichnung, um daran teilzunehmen. Unternehmen, die nicht über das RAL Gütezeichen verfügen, können sich ebenfalls an der Ausschreibung beteiligten. Sie müssen allerdings den Nachweis erbringen, dass sie dieselben Anforderungen erfüllen, die mit der Verleihung des jeweiligen RAL Gütezeichens verbunden sind.“ Dieser Nachweis ist bei jeder Ausschreibung aufs Neue erforderlich. Gütezeichenbenutzer brauchen dagegen den Nachweis, dass sie die Kriterien erfüllen, nur einmal zu erbringen – bei der Prüfung für die Verleihung des RAL Gütezeichens.

Roßbach weist explizit darauf hin, dass der Einsatz von RAL-Gütezeichen in öffentlichen Ausschreibungen ausdrücklich im Einklang mit der Vergabeordnung steht. Sie fordert für öffentliche Ausschreibungen ...

  • Transparenz,
  • Diskriminierungsfreiheit und
  • Wirtschaftlichkeit.

Alle drei Anforderungen werden von RAL-Gütezeichen erfüllt, so der RAL Geschäftsführer. Produkte und Leistungen erhalten ein RAL-Gütezeichen nur, wenn sie detaillierte Anforderungen, die Güte- und Prüfbestimmungen, erfüllen. Diese werden für jedes RAL-Gütezeichen in einem öffentlichen Verfahren entwickelt und veröffentlicht. Das sorgt für Transparenz.

Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung sind gewährleistet, da an der Entwicklung der Vergabekriterien neutrale Institutionen wie beispielsweise Behörden und Verbände beteiligt sind, was die Bevorzugung einzelner Marktteilnehmer ausschließt. Außerdem haben alle in- und ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, ein RAL Gütezeichen zu erwerben.

Das Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsgebot wiederum wird unter anderem erfüllt, weil RAL Gütezeichen Eigenschaften wie Langlebigkeit, Nachhaltigkeit, fachkundiges Personal oder zuverlässigen Kundendienst verlangen.

Die Broschüre „Öffentliche Auftragsvergabe und RAL Gütesicherung - Ausschreibungen rationalisieren und sicher gestalten“ kann per E-Mail an RAL angefordert werden und lässt sich via ral-guetezeichen.de > Publikation downloaden (direkter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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