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Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen förderfähig

(24.2.2020) Laut „Merkblatt zu den förderfähigen Kosten - Heizen mit Erneuerbaren Energien“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann seit dem 1. Januar 2020 der Einbau einer Wasseraufbereitungsanlage - wie etwa einer Enthärtungs- und Dosieranlage oder einer Heizungs­be­füll­sta­tion - staatlich gefördert werden. Voraussetzung ist die Installation eines neuen Wärmeerzeugers im Gebäudebestand.

Die Anschaffungskosten - egal ob Ersatz- oder Neu­an­schaf­fung - von Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen, die zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung dienen, können ebenso in die Förderung einfließen, wie auch die Montage- und Installationskosten inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialen.

Nicht nur Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften können von diesem aktuellen Programm profitieren, sondern beispielsweise auch Freiberufler, Kommunen und Unternehmer.

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