Baulinks -> Redaktion  || < älter 2020/0179 jünger > >>|  

Bundesbauminister will Mietwucher verbieten und Umwandlung von Mietwohnungen  einschränken


Bundesbauminister  Horst Seehofer (foto © BMI / Henning Schach)

(3.2.2020) Horst Seehofer hat in einem Interview mit der Zeitung „Welt am Sonntag“ gesagt, dass der Wohnungsmarkt nicht allein den Regeln von Angebot und Nachfrage überlassen werden dürfe. Der Bundesbauminister sprach sich dabei konkret für eine Änderung des sogenannten Mietwucherparagrafen (§291 StGB bzw. §5 WiStG) aus. Durch seine Änderung sollen deutlich zu hohe Mieten abgesenkt werden, ohne dass der Mieter eine Zwangslage nachweisen muss. Darüber hinaus befürwortet der Bundesminister eine stärkere Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Allerdings sollte die Gesetzesänderung nicht(!) verhindern, dass die Mieter einer Wohnung die Chance bekommen, diese selbst zu kaufen.

Zur Erinnerung: Mietwucher

Vermieter, die eine Miete fordern, die mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, begehen laut § 5 WiStG eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße zu ahnden ist. Dieses Gesetz gibt es schon seit Jahren. Für die Praxis ist es aber unanwendbar, weil die Ausnutzung einer Zwangslage (Unerfahrenheit oder etwa Mangel an Urteilsvermögen) des Mieters eine weitere Voraussetzung ist.

Der Bundesrat hat auf Initiative Bayern vorgeschlagen, die Voraussetzung „Ausnutzung“ aus dem Gesetz zu streichen. Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), begrüßt diese Initiative: „Der partei- und länderübergreifende Gesetzentwurf des Bundesrates liegt jetzt im Bundestag. Wenn die Bundesregierung mitzieht, kann die Große Koalition kurzfristig eine wirksame Regelung gegen Mietwucher schaffen."

Zur Erinnerung: Umwandlung

Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen führen gerne zu einer Mieterverdrängung bzw. zu enormen Preissteigerungen. Das bisherige grundsätzliche Umwandlungsverbot für Milieuschutzgebiete sollte nach Ansicht des Mieterbundes auf alle angespannten Wohnungsmärkte ausgeweitet werden.

Die Genehmigung für eine Umwandlung dürfe es nur noch in Ausnahmefällen geben. Herr Siebenkotten kommentiert: „Ein Referentenentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht liegt vor. Wenn auch Bauminister Horst Seehofer jetzt für die Begrenzung der Umwandlungen ist, kann ein Gesetz, das Umwandlungen von einer Genehmigung abhängig machen will, kurzfristig in den Bundestag eingebracht werden.“

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH