Gebäudeenergiegesetz: Bioenergieverbände fordern Wahlfreiheit für Hausbesitzer
(2.2.2020) Anlässlich der ersten Lesung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bundestag weisen die Bioenergieverbände aktuell darauf hin, dass der Gesetzesentwurf die Klimaschutz-Potenziale von insbesondere Biogas im Gebäudesektor ignoriere. Durch die Nutzung von Biogas könne ohne zusätzliche Investitionskosten kurzfristig Klimaschutz erreicht werden. Die Verbände appellieren daher an die Abgeordneten, im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen an den Rahmenbedingungen für Biogas vorzunehmen.
„Hausbesitzer und Wärmenetzbetreiber sollen gemäß GEG-Kabinettsfassung faktisch keine Möglichkeit haben, Biogas als Klimaschutzoption zu nutzen“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Das entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage, verschenkt kurzfristige Klimaschutzpotenziale und schränkt die technische und wirtschaftliche Freiheit der Nutzer unnötig ein.“
Die Bioenergieverbände kritisieren insbesondere, dass bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes oder Wärmenetzes die Wärme aus Biogas gleichgesetzt wird mit der Wärme aus Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Steinkohle. Dies stehe aber allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu dem Thema entgegen und widerspreche sogar dem Begleitgutachten, das das Bundeswirtschaftsministerium selbst habe erstellen lassen. Auch würde laut Bundesregierung die Wärmeerzeugung aus Biomethan in einem Brennwertkessel die im Gesetz festgelegte Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien nicht erfüllen. In der Praxis sei Biogas daher de facto als Erfüllungsoption der Verpflichtungen aus dem Gebäudeenergiegesetz ausgeschlossen.
Nach Ansicht der Bioenergieverbände sollte jedoch Planern, Bauherren und Gebäudebetreibern möglichst viel wirtschaftliche und technische Freiheit gelassen werden, um die für ihre jeweilige Situation passende Lösung zur Einhaltung der Vorgaben zu finden. Dies sorge für volkswirtschaftliche Effizienz und eine breitere Akzeptanz. Zudem sei die Nutzung von Biogas eine Option, die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors zu reduzieren, ohne dass zusätzliche Investitionskosten anfallen oder Nutzer ihr Verhalten ändern müssten. Vor allem Biomethan könne in den bekannten Gastechnologien eingesetzt werden und stehe aufgrund der Speicherung im Gasnetz das ganze Jahr zur Verfügung.
Die Bioenergieverbände appellieren daher an den Bundestag, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Kabinettsentwurf zum GEG nachzubessern, um Klimaschutz und Wärmewende pragmatisch voranzubringen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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Postitionspapier: „Dringendster Änderungsbedarf am Gesetzesentwurf
der Bundesregierung für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 23.
10. 2019“ - Hauptstadtbüro Bioenergie
- Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
- Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
- Fachverband Biogas e.V. (FvB)
- Fachverband Holzenergie im BBE (FVH)
- Neue Marktübersicht zu Scheitholzvergaserkesseln von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (13.8.2020)
- Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... und Reaktionen darauf (21.6.2020)
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siehe zudem:
- Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sowie Holzpelletsheizung, Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbare Energie auf Baulinks
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