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VDI 2166 Blatt 2: Planungshilfe vom VDI für E-Ladestationen in Gebäuden

(22.1.2020) Elektrofahrzeuge, elektrisch ladbare Hybridfahrzeuge und ganz oder unterstützend elektrisch angetriebene Zweiräder haben sich mittlerweile auch auf deutschen Straßen etabliert. Um die Attraktivität und die Anzahl von E-Fahrzeuge noch weiter zu steigern, ist es allerdings zwingend erforderlich, flankierende städteplanerische Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt vor allem eine ausgereifte Infrastruktur zum Laden der Fahrzeuge.


Bild aus dem Beitrag „Klaus liefert Multiparker auf Wunsch mit Elektro-Zapfsäulen“ vom 26.2.2011

Die neue VDI-Richtlinie 2166 Blatt 2 widmet sich der Schaffung von Ladeplätzen für die E-Mobilität an Gebäuden und der konkreten Ausstattung und Ausgestaltung der Ladeplätze. Zu beachten ist nämlich, dass sich nicht jede Ausführung bzw. Ausstattung für jeden Gebäudetyp eignet. So haben Ladepunkte von Wohngebäuden mit Privatparkplätzen andere Anforderungen als etwa Ladengeschäfte oder Einkaufszentren mit entsprechenden Parkplätzen. Auch Arbeitsstätten mit Mitarbeiter- bzw. Besucherparkplätzen, öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Die VDI 2166 Blatt 2 versteht sich als Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen. Dazu zählen Pkw und zweirädrige Fahrzeuge sowohl mit entnehmbarer als auch nicht entnehmbarer Batterie. Das neue Blatt 2 wurde als Ergänzung zur VDI 2050 Blatt 5 „Anforderungen an Technikzentralen - Elektrotechnik“ entwickelt, in dem die Anforderungen der Elektromobilität noch nicht erfasst sind.

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