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Anhörung zur Digitalisierung des Bauwesens am 15. Januar 2020

(12.1.2020) Die Digitalisierung im Baubereich beschäftigt den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen am 15. Januar 2020. Konkret befassen sich die Abgeordneten ...

  • mit einer Vorlage der Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Digitalisierung des Planens und Bauens“ sowie
  • mit einem Antrag der FDP, der ein „Update für den Wohnungsbau“ fordert.

Die öffentliche Anhörung beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal 4.200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und soll eineinhalb Stunden dauern. Acht Sachverständige aus der Bauwirtschaft und -wissenschaft stehen den Ausschussmitgliedern für Fragen und Stellungnahmen zur Verfügung.

Die Sitzung soll einen Tag später am 16. Januar 2020 (Donnerstag) ab 14 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen und im Internet auf bundestag.de übertragen werden.

Bild @ Fotolia / adam121 

Antrag von CDU/CSU und SPD

Ein nationales Kompetenzzentrum soll sich nach den Vorstellungen der Fraktionen CDU/CSU und SPD der Digitalisierung im Planungs- und Baubereich widmen. Ziel dieses Zentrums für Building Information Modeling (BIM) sei es, abgestimmte und einheitliche Vorgaben für den Hoch- und Infrastrukturbau im Bundesbau zu erstellen, erklären die Abgeordneten in ihrem Antrag (Bundestags-Drucksache 19/14341). Zudem gehe es um Beratung, Schulung und Normung. Die Abgeordneten erhoffen sich dadurch vor allem Unterstützung für mittlere und kleine Planungsbüros und Unternehmen bei der digitalen Transformation.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, bei eigenen Hochbauten auf digitale Verfahren zu setzen. Für den Hochbau lägen immense Potenziale in der Digitalisierung, allen voran mit BIM, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/14026). Der Bund sei als Bauherr Vorbild und solle spätestens ab 2022 bei neu zu planenden Hochbauten BIM verpflichtend einführen. Darüber hinaus solle in der anstehenden Verwaltungsvereinbarung zur sozialen Wohnraumförderung die Anwendung von BIM für den Neubau von Mehrfamilienhäusern ab 50 Wohneinheiten zur Förderbedingung gemacht werden.

Liste der geladenen Sachverständigen

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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