Baulinks -> Redaktion  || < älter 2020/0010 jünger > >>|  

MAP-Update: Austauschprämie für Ölheizungen (bis zu 45%) und andere alte „Schätzchen“

alte Heizung
© tinadefortunata/fotolia
   

(2.1.2020) Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue und effizientere Heizung wird ab 2020 mit einer hohen Austauschprämie gefördert. Bundesminister Peter Altmaier sagte am 30.12.2019 dazu: „Mit der ,Austauschprämie für Ölheizungen‘ fördern wir zukunftsfähige Investitionen mit bis zu 45% der Investitionskosten.“

BAFA-Präsident Torsten Safarik ergänzte: „Ab Januar 2020 können Bürgerinnen und Bürger die Austauschprämie beantragen. Der Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird somit deutlich attraktiver.“

Wer seine Ölheizung durch ein Heizsystem ersetzt, das vollständig(!) mit erneuerbaren Energien betrieben wird - z.B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage - kann einen Zuschuss in Höhe von 45% der Investitionskosten erhalten. Für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25% - z. B. über die Einbindung von Solarthermie - gibt es einen Investitionszuschuss von 40%.

Über Ölheizungen hinaus

Die novellierte Richtlinie des Marktanreizprogramms (MAP) „Wärme aus erneuerbaren Energien“ sieht neben der Austauschprämie für Ölheizungen weitere Verbesserungen vor. Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse:

  • 35% für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden,
  • 30% für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25% und
  • 20% für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.

Neue Fördersystematik

Die MAP-Fördersystematik des Marktanreizprogramms wird überdies mit der Novelle stark vereinfacht: die einheitlichen prozentualen Fördersätze ersetzen die Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen.

Die Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH