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2018 wurden rund 4.000 prüfpflichtige Ölheizungen mehr stillgelegt als in Betrieb genommen

(24.11.2019) 2018 wurden laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 13.636 prüfpflichtige Ölheizungen stillgelegt und 9.662 Ölheizungen erstmals in Betrieb genommen. Damit wurden 3.974 prüfpflichtige Ölheizungen mehr stillgelegt als neu in Betrieb genommen.

Zur Erinnerung: Die Prüfpflicht wird von der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) je nach Volumen und Standortgegebenheiten geregelt. Und bei der Stilllegung müssen zum Beispiel oberirdische Ölheizungen, die nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, erst ab einem Tankvolumen von mehr als 10.000 Litern geprüft werden. Daher kann die Zahl der insgesamt außer Betrieb genommenen Ölheizungen noch höher liegen.

Insgesamt rund 228.000 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geprüft

Bäche, Flüsse, Seen, Talsperren und natürlich auch das Grundwasser werden nicht nur durch Heizöl, sondern auch durch andere wassergefährdende Stoffe wie Benzin, flüssige Chemikalien und große Mengen Gülle bedroht. Zum Schutz der Gewässer müssen die meisten dieser Anlagen regelmäßig auf ihre Sicherheit gegenüber der Umwelt geprüft werden. Einschließlich der Ölheizungen wurden 2018 insgesamt rund 228.000 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einer Erst-, Nach- oder Stilllegungsprüfung, einer wiederkehrenden Prüfung oder einer Prüfung auf Anordnung unterzogen.

  • Rund zwei Drittel der geprüften Anlagen (67,4%) waren mängelfrei.
  • Mehr als jede fünfte Anlage (22,8%) hatte geringfügige Mängel; diese müssen spätestens nach sechs Monaten beseitigt sein.
  • Knapp jede zehnte (9,8%) wies erhebliche Mängel auf; diese sind umgehend zu beheben. Das gleiche gilt auch für Anlagen mit gefährlichen Mängeln:
  • An 0,02% der geprüften Anlagen - konkret: 56 -  wurden gefährliche Mängel festgestellt.

Mit der seit August 2017 geltenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde u.a. die bundesweite Vereinheitlichung der Prüfpflichten für diese Anlagen vorgenommen. Damit verbunden ist eine Statistik über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die für das Berichtsjahr 2018 die ersten Ergebnisse nach dem Inkrafttreten der Verordnung nachweist.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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