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Verbändebündnis zur Sanierungsförderung: „Wer Qualität will, braucht die Baubegleitung“


  

(18.11.2019) Die steuerliche Anrechenbarkeit energieeffizienter Gebäudesanierungen wurde auf den Weg gebracht. Die in der Energieberatung tätigen Verbände BAK, BIngK BAKA, DEN, GIH und ZDS befürchten allerdings, dass bei der Umsetzung des von allen Verbänden geforderten Klimaschutzprogramms ins Steuerrecht die Qualitätssicherung am Bau Schaden nimmt. Denn die derzeit noch obligatorische Einbindung eines qualifizierten Energieeffizienzexperten soll zwar zukünftig bei der steuerlichen Abschreibung energetischer Sanierungen gefördert werden, aber nicht mehr zwingende Voraussetzung sein. Zukünftig sollen Fachunternehmererklärungen für das jeweilige Gewerk im Antragsverfahren ausreichen.

Der Bundestag hat am 15. November in zweiter und dritter Lesung das Klimaschutzgesetz inklusive des Änderungsantrags aus dem Finanzausschuss beschlossen. Damit kann es zum ersten Januar 2020 in Kraft treten - sofern der Bundesrat diesem zustimmt.

Energieberater, Architekten und Ingenieure sind sich gleichwohl einig: „Wenn Steuermilliarden fließen, muss auch gewährleistet sein, dass ihr Einsatz maximal nachhaltig ist und alle politischen Ziele berücksichtigt, so auch die Baukultur", betont Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.

„Das bislang bei der KfW-Förderung gängige Vier-Augen-Prinzip, bei dem ein Handwerker umsetzt und ein Energieberater plant und prüft, hat sich als Mittel der Qualitätssicherung hervorragend bewährt", ergänzt Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Das EBS-Prüftool der KfW mit dem zweistufigen Antragsverfahren diene einer hohen Prozessqualität und verbinde technische Plausibilitätsprüfung und Authentifizierung der Sachverständigen, konstatiert Jürgen Leppig: „Dies ist eine saubere Schnittstelle zwischen Energieberatern und Bauherren. Zudem gewährleistet es Planungssicherheit und Qualität für die Kunden“, so der GIH-Bundesvorsitzende.

„Dass ein Energieberater mit im Boot ist, beugt aber nicht nur Bauschäden vor und sorgt für Verbraucherschutz, sondern gewährleistet auch, dass der Hausbesitzer Potenziale voll ausschöpft!“ Damit weist der BAKA-Vorstandsvorsitzende Ulrich Zink auf einen weiteren Vorteil der Baubegleitung hin. Ohne einen strategischen, vom Energieberater erstellen Maßnahmenplan für das ganze Gebäude könnten auch die Einzelmaßnahmen nicht effizient umgesetzt werden. Nur so wirke sich Klimaschutz auch nachhaltig aus, führt Her Zink weiter aus.

Eine ganzheitliche Sichtweise verhindere Lock-In-Effekte: „Bei einer defekten Heizung kann es beispielsweise Sinn machen, diese noch zu reparieren und vor einem Austausch zuerst das Gebäude zu dämmen. Dadurch kann die neue Heizung kleiner dimensioniert oder eine effizientere Technik eingesetzt werden. Dies senkt den CO₂-Ausstoß und spart dem Kunden dauerhaft Kosten“, erinnert Daniel Fürst, 1. Vorsitzender des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger.

Das technische Prüftool der KfW sollte zu einem zentralen Register für alle Durchführungsbestätigungen weiterentwickelt werden, schlägt DEN-Vorstand Hermann Dannecker vor. „Damit ist hohe Betrugsprävention in allen steuerfinanzierten Gebäudeförderprogrammen gewährleistet und Transparenz über die Inanspruchnahme der jeweiligen Fördermittel möglich“, erklärt Dannecker weiter. Das ermögliche Bund und Ländern zudem Steuerungsmöglichkeiten bei der Finanzplanung. Zeitgleich verspricht das System die Datengrundlage für das im Klimapaket geforderte Monitoring und eine weitgehende Digitalisierung des Antragsverfahrens.

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