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VBI kritisiert GEG: „Monopol der Verbraucherzentrale bei Energieberatung“


  

(3.11.2019) Das vom Bundeskabinett am 23. Oktober beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält einen deutlich vom Referentenentwurf abweichenden Passus, wonach bei der vorgeschriebenen Energieberatung ausschließlich die rund 500 Energieberater der Verbraucherzentrale beauftragt werden dürfen. „Die mehr als 11.000 qualitätsgeprüften und für die Förderprogramme des Bundes zugelassenen freien Energieberater sind dadurch von diesem Markt ausgeschlossen“, kritisiert VBI-Präsident Jörg Thiele: „Das ist nicht nur gesetzlich verordnete Wettbewerbsverzerrung, sondern mit diesem Monopol sind auch Engpässe bei der Energieberatung geradezu vorprogrammiert.“

Der VBI-Präsident fordert nicht nur im Namen der zahlreichen Ingenieure unter den Verbandsmitgliedern, die als unabhängige Energieberater tätig sind, dass der Bundestag im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hier noch einmal deutliche Korrekturen vornimmt: „Wir halten dies zugunsten eines fairen Wettbewerbs und im Interesse des Verbraucherschutzes für dringend geboten.“

Darüber hinaus kritisiert der VBI, dass das GEG in der jetzigen Form verpflichtende Beratungen bei anstehenden Sanierungen oder Verkauf nur für Ein- und Zweifamilienhäuser vorschreibt, nicht aber beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Jörg Thiele stellt die Frage (wohl eher rhetorisch): „Gibt es hier nicht die gleichen Gründe für eine neutrale Energieberatung?“.

Bereits Anfang Juli hatte der VBI in seiner Stellungnahme zum GEG-Referentenentwurf das Gesetzesvorhaben grundsätzlich begrüßt. Kritisiert hatte der Verband, dass der Entwurf deutlich hinter dem auch wirtschaftlich gebotenen Anforderungsniveau zurückbleibe. „Aus VBI-Sicht ist eine Verschärfung der energetischen Anforderungen für Neubauten, insbesondere aber bei Sanierungen im Bestand um 30 bis 40 Prozent vertretbar und zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich“, wiederholt VBI-Präsident Thiele die Planerkritik.

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