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Verbändebündnis legt Sieben-Punkte-Plan für mehr Mieterstrom vor

(6.10.2019) Mit dem Mieterstromgesetz sollten Bewohner von Mehrfamilienhäusern kostengünstig mit Solarstrom versorgt werden können. Die Bundesregierung stellte in ihrem Mieterstrombericht am 18. September 2019 allerdings fest, dass das Mieterstrommodell „weit hinter den Erwartungen“ zurückbleibt. Das Ziel, die Solarenergie dezentral in die Städte zu bringen, wurde also krachend verfehlt. Ein Bündnis aus zwölf Verbänden macht nun Vorschläge, wie es besser gehen könnte.

„Solange die Stromerzeugung vor Ort und der direkte Verbrauch in den Quartieren durch die Mieter für die Wohnungsunternehmen den Verlust der Gewerbesteuerbefreiung für die Vermietungstätigkeit bedeutet, bleibt die urbane Energiewende aus. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mieterstromgesetzes sind damit Folgeänderungen im Gewerbesteuergesetz dahingehend, dass auch der Betrieb von Solaranlagen auf Hausdächern grundsätzlich wie der Betrieb von Heizungsanlagen anerkannt wird. Damit auch Quartierslösungen funktionieren, muss dies auch für Blockheizkraftwerke gelten", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Zwölf Verbände haben vor diesem Hintergrund sieben konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen Mieterstrom attraktiver werden kann. Dazu gehört, dass ...

  • die Förderung von Mieterstrom und Eigenstrom der Hauseigentümer gleichgestellt wird,
  • ein großer Anteil der Mieterstromvergütung auch bei den Haushalten ankommt,
  • bürokratische Hürden abgebaut werden müssen, so dass Mieterstrom auch für kleine Mehrfamilienhäuser mit bis zu sechs Wohnungen attraktiv wird,
  • die enge räumliche Begrenzung des Mieterstroms erweitert werden muss, damit auch Bewohner von Nachbargebäuden, auf denen keine PV-Anlagen installiert werden können, in den Genuss von günstigem Mieterstrom gelangen, und dass
  • steuerliche Hemmnisse für Vermieter abgebaut und Genehmigungsfristen verkürzt werden müssen.

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