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Neuausrichtung der Städtebauförderung

(24.9.2019) Die Etataufstellung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat lässt erkennen, dass die Städtebauförderung künftig auf drei Programmsäulen fußen soll:

  • Lebendige Zentren (300 Mio. Euro),
  • Sozialer Zusammenhalt (200 Mio. Euro) sowie
  • Nachhaltige Entwicklung (290 Mio. Euro).

Hinzu kommen noch 75 Mio. Euro für nationale Projekte im Bereich Städtebau. Der Umstieg von den bisherigen Förderprogrammen auf die neue Säulenstruktur wird / kann nicht von heute auf morgen erfolgen. Gerechnet wird mit einer Übergangszeit von vier bis fünf Jahren.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft (ZIA) begrüßt die Neustrukturierung der Städtebauförderung: „Die zukünftige Säulenstruktur entspricht den Vorschlägen und Forderungen des ZIA - die von uns in die Konsultation eingebrachten Vorschläge zur Reform wurden umgesetzt“, freut sich Dr. Andreas Mattner. „Die nun freiere Maßnahmengestaltung hat positive Auswirkungen insbesondere auf Wirtschaftsimmobilien, die ein essenzieller Bestandteil einer ganzheitlichen Stadtentwicklung sind und ohne die ein moderner und nachhaltiger Städtebau nicht funktioniert. Den Fokus ausschließlich auf Wohnen zu legen, ist nicht zielführend. Wünschenswert wäre aus Sicht der Immobilienwirtschaft, wenn auch integrierte Stadtentwicklungskonzepte durch den Bund förderfähig wären. Hier sehen wir noch Nachbesserungsbedarf,“ resümiert Dr. Mattner.

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