Baulinks -> Redaktion  || < älter 2019/1115 jünger > >>|  

Neue Mindestlöhne für Dachdecker


  

(18.8.2019) Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich für 2020 und 2021 auf neue Mindestlöhne geeinigt. Das Verhandlungsergebnis wurde jetzt fristgerecht von beiden Parteien angenommen:

Gelernte Arbeitnehmer / Gesellen (Mindestlohn 2):

  • Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 13,60 Euro
  • Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 14,10 Euro

Ungelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 1)

  • Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 12,40 Euro
  • Mindestlohn ab 1. Januar 2021: 12,60 Euro

Der Tarifvertrag endet am 31. Dezember 2021.

Die Sozialpartner werden nun gemeinsam den Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellen. Damit wird der Mindestlohn - wie bisher schon - allgemeinverbindlich und gilt für alle Dachdeckerunternehmen (in- und ausländische), die in Deutschland tätig sind.

„Uns ist durchaus bewusst, dass wir mit einem Mindestlohn von über 14 Euro ab 2021 deutlich oberhalb des gesetzlichen Minimums liegen. Auf der anderen Seite steht das Dachdeckerhandwerk in Konkurrenz um Fachkräfte und Auszubildende. Und hier müssen wir auch finanzielle Anreize setzen, sonst laufen unsere umfangreichen Bemühungen um Nachwuchs ins Leere. Wir wissen alle, dass Dachdecker-Arbeiten anspruchsvoll sind, wir neue Herausforderungen meistern müssen, und auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir qualitativ hochwertige Leistung“, kommentierte ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk das Ergebnis.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH