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IAKS Deutschland nimmt Stellung zum Thema „Mikroplastik in Kunstrasen“


  

(28.7.2019) Die Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS Deutschland) ist ein Verband, dem Wirtschaftsunternehmen, Planer, Architekten, Betreiber, Wissenschaftler, Hochschulen, Kommunen und Sportorganisationen angehören, die im Bereich der Sportstätten und -räume tätig sind. Insofern vertritt der Verband Einrichtungen mit einem umfassenden Fachwissen - auch zu Herstellung, Planung, Umsetzung und Nutzung von Granulaten als Füllmaterial für Kunstrasen.

Jetzt hat sich der Verband an die Öffentlichkeit gewendet, da die augenblickliche Diskussion zum Thema „Mikroplastik in Kunstrasen“ zu wenig fachlich fundiert, zu unausgewogen und zu emotional sei sowie politisch instrumentalisiert werde.

Die IAKS Deutschland ist sich laut eigenem Bekunden der Umweltgefährdung durch Mikroplastik durchaus bewusst und arbeitet schon seit geraumer Zeit an konkreten Lösungen. Insgesamt sei die Situation in Deutschland deutlich besser als in anderen europäischen Ländern: In Deutschland wird nachweislich weit weniger Mikroplastik in Kunstrasen verfüllt, da der besonders druckdämpfende Aufbau des Kunstrasens weniger Füllmenge erfordert. Darauf gehe aber die öffentliche Diskussion kaum ein - kritisiert man beim IAKS Deutschland.

„Am besten ist ein Kunstrasen ohne Granulat.“

Im Verband sei man durchaus dafür, Mikroplastik in absehbarer Zeit als Infill-Material aus Kunstrasen zu nehmen und zukünftig ganz auf Mikroplastik zu verzichten. Es sei aber zu kurzsichtig zu erwarten, dass ab sofort kein Kunststoffgranulat verwendet werden oder innerhalb von zwei Jahren ein radikaler Austausch und Ersatz erfolgen könnte. Mit solchen Argumenten verunsichere man nicht nur die Industrie und Arbeitnehmer, sondern auch die vielen Schulen, Vereine und Kommunen, die mittlerweile auf Kunstrasen gesetzt haben oder dies beabsichtigen. „Das wäre so, als ob man der Autoindustrie heute mitteilen würde, ab sofort dürfen keine PKW mit fossilen Brennstoffen mehr gekauft werden, sondern nur noch elektrisch betriebene,“ sagt Professor Robin Kähler und mahnt zu mehr Sachlichkeit und Realismus.

Der  Vorsitzende der IAKS Deutschland beklagt zudem: „Hier werden die durchaus ernsten Umweltprobleme auf dem Rücken der Menschen und Gesundheit unserer Bevölkerung ausgetragen. ... Jetzt die Landes- und kommunale Förderung von Kunstrasen mit Kunststoffgranulat einzustellen, ist zwar grundsätzlich richtig, viel wichtiger ist aber, dass alle Pflegemaßnahmen vorgenommen und technischen Vorrichtungen eingebaut werden, die zu einer weiteren, wesentlichen Verringerung des Austrages von Granulat führen.“

Es gibt bereits wirkungsvolle Verfahren, den Austrag zu minimieren. Darauf verweist auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in ihrer Verlautbarung vom 25.7.2019. Bevor also Sportanlagen mit verfüllten Kunstrasen geschlossen und Schüler wie auch Vereinssportler in ihrer sportlichen und gesundheitlichen Entwicklung behindert werden, sollte man nun kurzfristig durch besondere staatliche Förderungen die Träger der Sportanlagen mit geeigneten Pflegegeräten, Entwässerungen und Auffangvorrichtungen für Füllmaterial sowie Ausbildungskurse für das Pflegepersonal unterstützen und so den Austrag von Mikroplastik um mindestens die Hälfte reduzieren.

„Wir müssen jetzt alle Maßnahmen zur Verringerung des Austrages von Mikroplastik ergreifen“ sagt Rolf Haas, stellvertretender Vorsitzender und Ressortleiter Outdoor der IAKS Deutschland. „Am besten ist ein Kunstrasen ohne Granulat.“

Derzeit arbeiten dem Vernehmen nach mehrere Mitglieder der IAKS Deutschland an der Weiterentwicklung von alternativen Füllmaterialien und Kunstrasenprodukten, die ganz ohne Mikroplastik auskommen. Biologisch abbaubare Füllungen seien aber noch nicht soweit erforscht, dass sie zertifizierbar seien und die sportfunktionalen Ergebnisse brächten, die der Sport erwartet. Auch Kork- und Sand-Verfüllungen hätten ihre besonderen Vor- und Nachteile und seien sportspezifisch zu beurteilen. Die Industrie brauche daher eine Übergangsfrist von mindesten sechs Jahren zur Forschung und Entwicklung geeigneter Alternativen und Lösungen.

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