Baulinks -> Redaktion  || < älter 2019/0719 jünger > >>|  

Bundeskabinett beschließt Masterplan „Stadtnatur“

(10.6.2019) Das Bundeskabinett hat am 6. Juni den von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegten Masterplan „Stadtnatur“ beschlossen. Mit insgesamt 26 Maßnahmen will die Bundesregierung die Kommunen dabei unterstützen, die Arten- und Biotopvielfalt zu erhöhen. So sollen natürliche, grüne Lebensräume entstehen können, die nicht nur Pflanzen und Insekten nützen, sondern auch den Stadtbewohnern grüne Oasen der Erholung bieten.

Bundesumweltministerin Schulze sagte anlässlich der Vorstellung des Masterplans: „Mehr Stadtnatur ist gut für die Menschen und für die Natur. Der jüngste Bericht des Weltbiodiversitätsrates hat uns deutlich vor Augen geführt, wie dramatisch der Schwund unserer biologischen Vielfalt voranschreitet. Angesichts der vielerorts intensiven Landwirtschaft gewinnen die Städte mit ihrer Vielfalt an Lebensräumen eine zunehmende Bedeutung für den Naturschutz. Zugleich ziehen immer mehr Menschen in die Städte. Ich will, dass trotzdem jeder Mensch in seinem Umfeld Zugang zur Natur hat. Wir wollen daher mehr Natur in unsere Städte bringen. Wir wollen mehr unversiegelte Flächen, mehr Natur in Stadtparks, privaten Gärten, Sportstätten, Schulen und Kindergärten, an Gewässern, an Gebäuden und auf Brachen mit Grün.“

Zu den Maßnahmen zählt unter anderem der neuer Förderschwerpunkt „Stadtnatur“ beim Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ des BMU. Auch soll das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden, um die kommunale Landschaftsplanung zu stärken. Weitere konkrete Beispiele sind u.a. ...

  • ein bundesweiter Wettbewerb für Insektenschutz in den Kommunen,
  • mehr Ökologieschulungen und Informationsmaterial für Klein-, Haus- und Gemeinschaftsgärten sowie
  • Erforschung und Kartierung der Arten- und Biotopvielfalt in den Städten.

All diese Maßnahmen sollen dazu dienen, dass Stadtbewohner mehr Grün zur Naherholung vor ihrer Haustür finden und dass Deutschlands Tier-, Insekten- und Pflanzenarten auch in Städten gedeihen können.

bdla: „Ziele bleiben hinter dem Weißbuch Stadtgrün zurück“

Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) begrüßt das Handlungskonzept der Bundesregierung für eine lebendige Stadt. Angesichts der gesellschaftlichen Debatte um den Klimawandel und den dringenden Handlungsbedarf in den Städten hätte der Verband aber für einen ehrgeizigeren Masterplan plädiert.

Licht und Schatten

Viele Zielsetzungen im Masterplan sind nach bdla-Ansicht richtig und begrüßenswert. Die Vertretung der Landschaftsarchitekten sieht beispielsweise in den geplanten Handlungsempfehlungen und Leitfäden für eine „fachgerechte Planung“ einen interessanten Ansatzpunkt. Eine Initiative zur Förderung des Freiflächengestaltungsplans in Kommunen wäre ein sinnvoller Baustein im Rahmen der nun anstehenden Konkretisierung. Auch der neue Förderschwerpunkt Stadtnatur im Bundesprogramm Biologische Vielfalt sei im Prinzip richtig - angesichts der geringen Mittelausstattung aber eben nicht viel mehr als ein Feigenblatt.

Grundlegendes Problem des Masterplans ist laut bdla, dass die Bundesregierung mit ihm eine nur fragmentarische Umsetzung des „Weißbuchs Stadtgrün“ betreibt. Die bereits im Koalitionsvertrag angelegte Verengung des Masterplans auf den Schwerpunkt Arten- und Biotopvielfalt sei fachlich nicht zu rechtfertigen und wird vom bdla und weiten Teilen der Fachwelt kritisch bewertet. Dem „Weißbuch Stadtgrün“ kann die Bundesregierung so zwangsläufig nicht gerecht werden. Es sei offenkundig, dass „Lebendige Städte“, so die Formulierung des Masterplans, erst durch einen multisektoralen, umfassenden Ansatz entstehen können - keinesfalls allein durch ein Umsetzungsprogramm für die Arten- und Biotopvielfalt.

Der bdla hatte bereits im Rahmen der Verbändebeteiligung empfohlen, das Maßnahmenprogramm und insbesondere dessen folgende Umsetzung schwerpunktmäßig an den Potentialen multifunktionaler urbaner Freiräume zu orientieren. Damit wäre der Masterplan fachlich eindeutig anschlussfähig an das Grün- und Weißbuch Stadtgrün sowie das Bundeskonzept Grüne Infrastruktur. Ferner hätte der Masterplan damit auch den aktuellen Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen eindeutig entsprochen, der insbesondere in integrierten Konzepten eine Stellschraube für die Förderung der notwendigen Multifunktionalität von Freiräumen sieht.

Knackpunkte bei BauGB-Reform und Städtebauförderung

Zum Schwur in der Bundesregierung kommt es aber in Kürze bei ganz konkreten politischen Projekten, die es nicht einmal in den Masterplan geschafft haben. Zum einen fehlt im Masterplan ein klares Bekenntnis zur Landschaft, Natur und Stadtgrün schonenden nächsten Baugesetzbuchnovelle. Allein die derzeit in der Bundesregierung diskutierte Entfristung des §13b BauGB würde die wohlfeilen Ankündigungen des Masterplans konterkarieren.

Zum anderen fehle im Masterplan eine konkrete positive Zielsetzung zur Stärkung von urbanen grünen Infrastrukturen in der laufenden Reform der Städtebauförderung. Diese Reform müsse sich vordringlich an den diversen Schlüsselherausforderungen orientieren. Hierzu zählen Klimaanpassung, Stadtgrün, Umweltgerechtigkeit etc. Daraus folge eigentlich zwangsläufig, dass der inhaltliche und strukturelle Aufbau der Städtebauförderung künftig so gestaltet wird, dass grüne Infrastrukturen eine angemessene Position im Fördersystem des Städtebaus behalten sowie verlässlich mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden. Die Bundesregierung plane aber offenbar das Gegenteil: das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“, mit dem es in den vergangenen Jahren erfolgreich gelungen ist, in vielen Kommunen auch komplexe Projekte der Freiraumentwicklung umzusetzen, soll abgeschafft werden.

Till Rehwaldt, Präsident des bdla, fordert die Bundesregierung daher auf, die Entwicklung und Unterhaltung des Stadtgrüns in der Städtebauförderung weiterhin sicherzustellen. „Und zusätzlich brauchen wir ein eigenständiges substantielles Förderprogramm für die grüne Infrastruktur, das die Fortsetzung der erfolgreichen Konzepte sicherstellt.“

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH