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Berufsgenossenschaft fördert Schutzhelme mit Kinnriemen


  

(8.2.2019) Immer wieder tragen Bauarbeiter bei Arbeitsunfällen schwere oder sogar tödliche Kopfverletzungen davon, obwohl sie einen Schutzhelmen trugen. Grund: Im Moment des Unfalls, fehlte der Schutz, weil der Helm verrutscht oder gar bei einem Sturz heruntergefallen war. Deshalb fördert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit ihren Arbeitsschutzprämien Helme mit Vier-Punkt-Kinn­rie­men. „Dadurch können die Unfallfolgen erheblich vermindert werden“, sagte Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU heute (8. Februar) in Berlin.

Durch eine Gefährdungsbeurteilung sollen präventiv Gefahren erkannt und durch Schutzmaßnahmen abgestellt werden, bevor sie die Gesundheit der Beschäftigten überhaupt schädigen können. So müssen überall dort Schutzhelme getragen werden, wo ...

  • sich die Beschäftigten den Kopf stoßen könnten, etwa auf Baugerüsten,
  • Gegenstände beim Gebrauch von Werkzeugen pendeln oder wegfliegen könnten,
  • Teile wie Schrauben, Steine oder Gerüstteile herabfallen könnten

Zur Erinnerung: Schon ein kleines 300-Gramm-Werkzeug erreicht durch die Geschwindigkeit beim Fall aus zehn Metern Höhe die gleiche Aufprallenergie wie ein 15-Kilo-Brocken aus einer Höhe von 20 Zentimetern.

Zusätzliche Gefahren für den Kopf entstehen, wenn Helme - etwa bei gebeugter Haltung oder einem Sturz - herunterfallen. Ein Blick auf die Fallzahlen unterstreicht solche Risiken: So verzeichnete die BG BAU im Jahr 2017 knapp 6.500 Arbeitsunfälle mit Kopfverletzungen. Außerdem geht die BG BAU von einer hohen Dunkelziffer kleinerer Unfälle aus, die nicht meldepflichtig waren, weil sie nicht zu Ausfallzeiten führten.

Insgesamt wären viele Unfälle glimpflicher ausgegangen, wenn die Betreffenden einen Schutzhelm mit geschlossenem Kinnriemen getragen hätten - da ist man sich bei der Berufsgenossenschaft sicher: „Die von der BG BAU geförderten Helme haben einen Vier-Punkt-Kinnriemen, bieten einen erhöhten Tragekomfort und bleiben im Falle eines Falles dort, wo sie hingehören - auf dem Kopf“, erklärte Herr Arenz in Berlin. Allerdings erfülle ein einfacher Bergsteigerhelm nicht die für Baustellen notwenigen Anforderungen. Vielmehr müsse darauf geachtet werden, dass die eingesetzten Helme für die Baustellenarbeit geeignet sind. Das heißt, sie müssen nach der Norm für Industrieschutzhelme EN 397 gefertigt sein.

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