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Grundsatzeinigung bei der Grundsteuer - nicht ohne Kritik

(3.2.2019; ergänzt am 5.2.2019) Am 1. Februar haben sich die Finanzminister grundsätzlich über eine Neuregelung der Grundsteuer geeinigt. Ihr Modell sieht vor, dass ...

  • der jeweilige Grundstückswert,
  • das Alter des betreffenden Gebäudes und
  • die  durchschnittlichen Mietkosten

für die Berechnung herangezogen werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) versicherte zudem, dass die Reform aufkommensneutral gestaltet werden solle - es würden dann also weiterhin im Jahr rund 14 Mrd. Euro an die kommunalen Finanzsäckel fließen. Aber insbesondere in Großstädten könnte es zu Mehrbelastungen kom­men - auch für Mieter, auf welche die Grundsteuer wie bisher wohl umgelegt würde.

Foto © baulinks/AO 

Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ reagiert ablehnend

Der „Kompromiss“, der alle 16 Länder befriedigen soll, ist nach Ansicht von Dr. Ulrich Kriese, Co-Sprecher des Bündnisses „Grundsteuer: Zeitgemäß!“, höchst widersprüchlich und sei immer noch viel zu komplex: „Eine nachvollziehbare und auch steuerrechtlich tragfähige Gesetzesbegründung lieferten die Finanzminister nicht.“

So könne beispielsweise das (ursprüngliche) Baujahr eines Gebäudes kaum einen Hinweis auf den Wert geben. Eine Regelung für Anbauten, Totalrenovierungen und andere wertrelevante Veränderungen am Gebäude vermisst Dr. Kries ebenso wie eine Begründung dafür, warum alle Gebäude mit Baujahr vor 1948 gleichbehandelt werden sollen. Würden Neubauten - wie offensichtlich geplant - höher besteuert als Altbauten, dann bestrafe dies die Investitionstätigkeit. Nettokaltmieten als Bemessungsgrundlage führen dazu, dass Mieter, die heute schon vergleichsweise viel Miete zahlen, künftig auch noch mit einer vergleichsweise hohen Grundsteuer belastet würden. Dies befördere die Gentrifizierung und beschleunige die Verdrängung von Geringverdienern aus den Innenstädten.

Nach wie vor seien vom Grundstückseigentümer im Rahmen einer Steuererklärung Gebäudeflächen zu ermitteln. Nach welchen Maßstäben dies der Eigentümer durchführen solle, sei unklar. Ein besonderes Problem stellten Geschäftsgrundstücke dar, bei denen keine Mieten vorliegen. Hier solle ersatzweise das Sachwertverfahren angewendet werden, das - nicht zuletzt mit Blick auf die Gebäudeflächenermittlung - praktisch sehr aufwändig durchzuführen sein dürfte. Die Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (Grundsteuer A) sei ebenfalls sehr aufwändig.

Die bereits flächendeckend vorliegenden Bodenrichtwerte wären für eine einfache und gerechte Reform der Grundsteuer völlig ausreichend - so Dr. Kriese. In ihnen würden sich Grundstückswert, bestehende Baurechte und Umfang der kommunalen Leistungen hinreichend widerspiegeln. Die Grundsteuer sei ein Äquivalent für die kommunalen Leistungen, die dem Grundstückseigentümer zugute kommen. Dieser profitiere in jedem Fall von den kommunalen Leistungen, unabhängig von seiner baulichen Tätigkeit. Die Grundsteuer könne außerdem problemlos ohne Gebäudekomponente auskommen. Eine Gebäudekomponente in der Grundsteuer, in welcher Form auch immer, sei nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv.

ifo: „akzeptabel“

ifo-Präsident Clemens Fuest hat die vorläufige Einigung auf eine neue Grundsteuer als „akzeptabel“ bezeichnet. „Das ist komplizierter als eine reine Flächensteuer, wie ich sie befürworten würde, aber es ist ein akzeptabler Kompromiss“, sagte er am Samstag (2.2) in München. „Entscheidend ist, dass man auf eine Wertermittlung individueller Immobilien verzichtet. Es wird auf eine Kombination von Grundstücks- und Gebäudeflächen mit regionalen Durchschnittswerten für Grundstücke (Bodenrichtwerte) und Durchschnittsmieten hinauslaufen, ergänzt um Informationen zum Baujahr.“

ZDB: „nicht überzeugend“

Zur Einigung von Bund und Ländern zur Grundsteuer-Reform sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Die Verständigung von Bund und Ländern zur Reform der Grundsteuer ... kann aus mehreren Gründen nicht überzeugen: Die Einbeziehung von Mieten bedeutet bürokratischen Aufwand, da auch fiktive Mieten für Wohneigentum berechnet werden müssen. Ein wesentlicher Nachteil ist außerdem darin zu sehen, dass durch die Einbeziehung der Gebäudewerte keine Anreize für neues Bauen gesetzt werden – was aber angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt dringend geboten wäre.“

Um den augenblicklichen Herausforderungen zu begegnen, ist aus Sicht des ZDBs das so genannte Bodenrichtwertmodell geeignet: „Demnach wird die Grundsteuer allein am Bodenwert bemessen. Somit wird außerdem die Bebauung von unbebauten Grundstücken gefördert. Wir sehen daher in diesem Modell einen unbürokratischen und zeitgemäßen Ansatz der Bemessung der Grundsteuer,“ so Pakleppa.

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