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Gebäude-Allianz kritisiert den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes und wird konkret

(3.2.2019) Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf den Weg zu bringen. Aus Sicht diverser Verbände wird das geplante GEG laut vorliegendem Entwurf ...

  • nicht nur nicht die benötigten Impulse für die Energiewende und den Klimaschutz im Gebäudesektor setzen,
  • sondern sogar die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele gefährden.

Gemeinsam fordern deshalb die Bündnispartner der Gebäude-Allianz die Bundesregierung auf, die folgenden, aus ihrer Sicht wichtigsten Punkte zu berücksichtigen oder andernfalls den Entwurf zurückzuziehen.

1. Kein Aufweichen der geltenden energetischen Anforderungen

  • Die „Innovationsklausel“ (§102) sei zu streichen. Sie erlaube die Umgehung etablierter Standards und schaffe eine Bürokratieklausel mit erheblichem Vollzugsaufwand - bei ohnehin gravierenden Vollzugsdefiziten. Der Rahmen des Energieforschungsprogramms (Reallabore) reiche völlig aus, um neue zukunftsfähige Ansätze zu erproben.
  • Die geplante Senkung der Auslösetatbestände für Nachrüstungen an Außenwänden und Dächern würde ein Zurückfallen auf das Niveau vor der Wärmeschutzverordnung bedeuten und sei dringend zu unterlassen (Anlage. 7).
  • Quartiersansätze werden unterstützt - sofern bei der Verrechnung mehrerer Gebäude die Anforderungen für jedes einzelne Gebäude dabei fortgelten und für Nutzer und Energiewende ein Mehrwert über diese hinaus geschaffen wird (§106).

2. Erneuerbare Energien und Effizienz gemeinsam voranbringen

  • Mit dem Fortschreiben bestehender Regelungen verpasse das GEG, (klima)zielkonforme Anreize zur Nutzung von Erneuerbarer Wärme zu setzen. Verschärfend komme hinzu, dass die Nutzungspflicht durch Ersatzmaßnahmen vollständig umgangen werden könne und die Anforderungen an diese Maßnahmen - beispielsweise bei der Energieeffizienz (§45) - sogar noch gemindert würden. Auch im Bestand sei keine Strategie erkennbar, wie der Anteil Erneuerbarer Wärme erhöht werden soll.
  • Die PV-Bonusklausel (§23) müsse an einigen Stellen nachgebessert werden. Sie stelle Systeme auf Basis von Heizöl und Erdgas teilweise besser als effiziente und überwiegend mit vor Ort erzeugten erneuerbaren Energien betriebene Gebäude. Eine sinnvolle Flexibilisierung müsse zu mehr, nicht zu weniger Klimaschutz führen.

3. Das Gebäudeenergierecht zukunftsfähig weiterentwickeln

  • Die Neubauanforderungen im Entwurf widersprächen sämtlichen bisherigen Zielstellungen (IEKP, Energiekonzept, EU-Richtlinien).
  • Die enthaltenen Abschwächungen widersprächen dem EU-Recht und würden neue Rechtsunsicherheiten schaffen.
  • Das GEG müsse eine langfristige Perspektive und planbare Zwischenschritte für das Erreichen der 2050-Ziele im Neubau und im Bestand (Klimaneutralität) aufzeigen und durch steuerliche Förderungen, Zuschüsse und individuelle Sanierungsfahrpläne flankiert werden.
  • Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand sollte mindestens der Standard KfW-Effizienzhaus 40 gelten.
  • Das Ordnungsrecht müsse vereinfacht und an nachgewiesenen Ergebnissen ausgerichtet werden.

4. Klimaschutz und bezahlbares Wohnen müssen kein Widerspruch sein

  • Klimafreundliches und bezahlbares Wohnen für alle: Soziale Härten sollten verhindert und Betroffene im Rahmen von Härtefallregelungen durch einen unbürokratischen Förderrahmen und frühzeitige Informationen begleitet werden.
  • Die energetisch schlechtesten Gebäude sollten prioritär und sozialverträglich modernisiert werden. Die Austauschpflicht für Nachtspeicherheizungen muss wieder eingesetzt werden.

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