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Monopolkommission gegen  Wiederausweitung des Meisterzwangs / der Meisterpflicht


  

(24.1.2019) Die Monopolkommission hat sich in ihrem zweiten „Policy Brief“ gegen eine Wiederausweitung des Meisterzwangs auf einzelne der im Jahr 2004 zulassungsfrei gestellten Handwerksberufe ausgesprochen, denn ...

  • eine Ausweitung des Meisterzwangs sei aus wettbewerbspolitischer Sicht abzulehnen, da sie zusätzliche Hürden für den Markt- und Berufszugang errichten würde,
  • die Sicherung von Qualität und Stärkung der Ausbildung im Handwerk würden keinen Meisterzwang erfordern und
  • ökonomische Erwägungen begründeten verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber einem Eingriff in die Berufsfreiheit.

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ist not amused

ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa reagierte umgehend auf den „Policy Brief“ der Monopolkommission: „Die Wettbewerbshüter irren sich in ihrer Einschätzung, dass es bei der Diskussion über die Wiedereinführung des Meistervorbehalts keinen Handlungsbedarf gebe. Seit der Handwerksnovelle gibt es in einigen Gewerken drastische Einbrüche bei den Zahlen der Meisterschüler, wie z.B. bei den Fliesenlegern um rund 80 Prozent. Damit ist in diesen Gewerken die duale Ausbildung in Gefahr, denn ohne Meisterschüler gibt es in absehbarer Zeit keine Meisterbetriebe. Von einer laut Monopolkommission so verbraucherfreundlichen Wahlfreiheit, bei der Verbraucher je nach gewünschter ,Preis-Leistungs-Kombination‘ einen Meister- oder Nichtmeisterbetrieb wählen können, kann dann keine Rede mehr sein.“

Herr Pakleppa bittet alle Beteiligten um eine differenziertere Betrachtungsweise: „Wir müssen genau hinschauen, in welchen Gewerken sich die Abschaffung des Meistervorbehalts bewährt hat und wo nicht. Bei den Fliesen-, Estrich- und Parkettlegern ist die Antwort eindeutig. Hier hat die Zulassungsfreiheit zu einer Explosion von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit geführt und hat die Tore für die Illegalität auf unseren Baustellen weit geöffnet. Bei anderen Gewerken sieht es ähnlich aus. Es ist daher unbedingt notwendig, die Folgen der Handwerksnovelle für jedes Gewerk zu prüfen und dann im Einzelfall zu entscheiden, ob die Wiedereinführung des Meistervorbehalts sinnvoll ist oder nicht.“

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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