Baulinks -> Redaktion  || < älter 2018/1983 jünger > >>|  

333 Mio. Euro für die Hardware-Nachrüstung für Handwerker- und Lieferfahrzeuge


  

(21.12.2018) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will ab dem 1. Januar 2019 rund 333 Mio. Euro für die Hardware-Nachrüstung von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen bereitstellen, um insbesondere die von Stick­stoff­dioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte zu unterstützen.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagte zu dem Thema: „Handwerker- und Lieferfahrzeuge z.B. von Glaserbetrieben oder Paketzustellern sind tagtäglich in unseren Innenstädten unterwegs. Hier können wir mit einer Hardware-Nachrüstung viel für die Luftqualität erreichen. Mit einer Hardware-Nach­rüs­tung dieser Kleinlaster lassen sich bis zu 85 Prozent NOx einsparen.“

Förderberechtigt

... sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis 7,5 t, ...

  • die ihren Firmensitz in einer der 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 µg/m³ betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben, oder
  • deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat (25% oder mehr der Aufträge pro Jahr bzw. 25% oder mehr des Umsatzes).

Für die Förderung muss ferner eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Nachrüstsysteme nachgewiesen werden. So soll sichergestellt werden, dass die Einsparziele in Höhe von bis zu 85% auch im Realbetrieb erreicht werden.

Die Nachrüstung dieser Fahrzeuge ist laut BMVI weniger komplex als bei PKWs, weil es hier weniger Modellvarianten gibt und oftmals mehr Bauraum vorhanden ist. Das BMVI hat dafür technische Anforderungen erarbeitet. Die Anträge für Nachrüstsysteme können damit ab sofort beim KBA gestellt werden.

Förderanträge

...  für die Nachrüstung leichter (2,8 bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) und schwerer (3,5 bis 7,5 t) Handwerker- und Lieferfahrzeuge können ab dem 1. Januar 2019 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden.

Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen bei den leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen 4.000 bis 8.000 Euro pro Fahrzeug, bei den schweren Fahrzeugen 6000 bis 12.000 Euro.

Die Höhe des Zuschusses pro Fahrzeug

... ist abhängig von der Unternehmensgröße, dem Gewicht des Fahrzeugs und dem Datum der Antragstellung:

  bis 31. Mai 2019 ab 1. Juni 2019
2,8 bis 3,5 t max. 3.800 Euro max. 3.000 Euro
3,5 bis 7,5 t max. 5.000 Euro max. 4.000 Euro

In den Jahren 2019 und 2020 stehen zunächst rund 333 Mio. Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist bis zum Ende des Jahres 2020 befristet.

Mit Veröffentlichung der Richtlinien kann die Hardware-Nachrüstung von zunächst mehr als hunderttausend Fahrzeugen gefördert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH