Baulinks -> Redaktion  || < älter 2018/1834 jünger > >>|  

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter fordert den Stopp der Diskriminierungen beim Wohnungsbau

(25.11.2018) Beim Blick auf den allgemeinen Wohnungsmarkt, scheint das Benachteiligungsverbot aufgrund einer Behinderung gemäß des Grundgesetzes nicht zu gelten. Immerhin soll derzeit rund eine halbe Million Wohnungen für Rollstuhlnutzer fehlen. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) weist deshalb darauf hin, dass die technische Baubestimmung (DIN 18040-2 R), in welcher die Mindestmaße für eine uneingeschränkte Nutzung der Wohnung im Rollstuhl geregelt sind, nicht einmal in der Musterliste des Bundes enthalten sein.

Dunja Fuhrmann, Mitglied im BSK-Bundesvorstand, in ihrem Badezimmer (Foto © Peter Reichert) 

Lediglich Rheinland-Pfalz hat eine Quote für „rollstuhlgerechte“ Wohnungen im Wohnungsbauparagrafen eingeführt. Auch das Saarland soll mit dem Gedanken spielen, eine solche Quote in seine Bauordnung aufzunehmen. Doch dies sei nicht nur aufgrund der Studie der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, die bis 2030 den Mangel an „rollstuhlgerechten“ Wohnungen auf bundesweit 517.000 beziffern, „absurd“. Denn der Paragraf zum Barrierefreien Bauen beziehe sich auf Gebäude mit Wohnungen, die nicht ausschließlich privat genutzt, sondern zur Vermietung oder zum Kauf auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt angeboten würden. Und wenn es für die Allgemeinheit bestimmt sei, müsse auch die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit allgemein gehalten werden - so wie es auch die Baubestimmungen für öffentlich zugängliche Gebäude vorsieht. Konkret bedeute dies im Wohnungsbau, dass man wegen 30 cm weniger an Bewegungsfläche und 10 cm schmaleren Türen Rollstuhlnutzer schnell außen vorlasse - beklagt der BSK.


Dunja Fuhrmann, Mitglied im BSK-Bundesvorstand
    

„Alle Bauanträge von Mehrfamilienhäusern, die derzeit genehmigt werden, müssen keine Wohnungen für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, enthalten. Dadurch vergrößert sich der Mangel an barrierefreiem und mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnraum immer weiter“, konstatiert Dunja Fuhrmann, Mitglied im BSK-Bundesvorstand. „Das perfide daran ist, dass sich die Regierung die späteren Heimplätze für all diejenigen selbst schafft, die infolge von Alter und Krankheit irgendwann im Rollstuhl gepflegt werden müssen. Diese Menschen werden mit ihren Pflegerollstühlen oder Elektro-Rollstühlen nicht ambulant zuhause versorgt werden können, denn die Wohnungen haben nicht die Bewegungsmaße dafür.“

0,83% höhere Kosten für eine rollstuhlgerechte Wohnung

In einer aktuellen Studie (Terragon/April 2017) wurde außerdem festgestellt, dass die Mehrkosten für mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen gerade einmal 0,83% betragen. Überdies könnten auch in einem Zeitraum von 30 Jahren alle Bestandswohnungen barrierefrei modernisiert werden. Das wären Investitionen, die sich lohnen würden. Nicht nur, weil sie zeitgemäß für eine immer älter werdende Bevölkerung sind, sondern auch die völkerrechtlich verpflichtenden Menschenrechte endlich umsetzen würden.

Für Frau Fuhrmann ist klar: „Nichts ist so kostspielig wie die Errichtung von Barrieren und die dauerhafte Aussonderung in exklusiven Sonderwohnformen. Daher fordert unser Verband, dass beim Bau der 100.000 Sozialwohnungen des Wohnungsgipfels sowie bei der Förderung von 1,5 Millionen weiterer Wohnungen die vollständige Umsetzung der DIN 18040 Teil 2 erfolgen muss. Das muss auch in den Förderbedingungen festgeschrieben werden“.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH