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Brandschutz beim Projekt „Stuttgart 21“

(22.11.2018) Zum Brandschutz beim Projekt Stuttgart 21 nimmt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke Stellung. In der Antwort heißt es u.a., dass nach Aussage der Deutschen Bahn AG (DB AG) die Planung der Fluchttreppen den für Fluchttreppen geltenden normativen Anforderungen der DIN 18065 entsprächen. Was die Kopfhöhe über den Fluchttreppen angeht, so betrage diese nach Angaben der DB AG 2,25 m und entspräche damit den geltenden technischen Regelwerken. „Nach Aussage der DB AG entsprechen alle Fluchtwege den geltenden Regelwerken“, schreibt die Bundesregierung.

Modell vom neuen Bahnhofsgelände mit dem Blick auf das Dach des neuen Tiefbahnhofs - aufgenommen im Turmforum im Hauptbahnhof Stuttgart (Bild vergrößern)

In den Vorbemerkungen zu der Antwort der Bundesregierung heißt es, dass für die Beurteilung der angefragten Sachverhalte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig sei. Das EBA habe im Rahmen eines Änderungsplanfeststellungsbeschlusses bereits eine Würdigung zum Entwurf abgegeben. Im Rahmen des Planänderungsverfahrens sei durch das EBA die grundsätzliche Machbarkeit des Brandschutzkonzeptes geprüft und u.a. mit den Feuerwehren abgestimmt worden. Die Details der Ausführung oblägen jedoch der Ausführungsplanung, die dem EBA noch nicht vorliege - schreibt die Regierung. Soweit die angefragten Sachverhalte Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens waren und nicht die Ausführungsplanung berühren, weist die Bundesregierung auf den Änderungsplanfeststellungsbeschluss des EBA vom 19. März 2018 für das Vorhaben „Großprojekt Stuttgart 21, PFA 1.1, 18. Planänderung - Änderung Fluchtwege“ und die darin bereits enthaltenen Würdigungen hin.

Weiter heißt es in Antwort der Bundesregierung, dass gegen den 18. Planänderungsbeschluss ein Mitglied der Gruppe „Ingenieure 22“ Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht habe. Eine über den Planänderungsbeschluss hinausgehende Stellungnahme der Bundesregierung oder des EBA zu den streitgegenständlichen Fragestellungen könne mit Verweis auf das laufende Klageverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg derzeit nicht gegeben werden.

Die Linksfraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage auf die Einschätzung „Stuttgarter Expertinnen und Experten, die sich in der Gruppe ,Ingenieure 22' zusammengeschlossen haben“ hingewiesen, wonach das vorliegende Brandschutzkonzept, auch in der neuesten Fassung fehlerhaft und nicht geeignet sei, die festgelegten Schutzziele einer sicheren Rettung der von einem schweren Brandereignis in der Tiefbahnsteighalle betroffenen Menschen zu gewährleisten.

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