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DIN 3193: Bodentreppen - Sonderkonstruktionen bei Decken großer Dicke und für erhöhte Nutzlast


  

(8.11.2018) Seit diesem Jahr gilt für Bodentreppen zusätzlich zur DIN EN 14975 (Bodentreppen - Anforderungen, Kennzeichnung und Prüfung) auch die DIN 3193 (Bodentreppen - Sonderkonstruktionen bei Decken großer Dicke und für erhöhte Nutzlast). Welche Folgen hat dies für Händler, Handwerker, Architekten und Bauherren? Bei Beachtung des Wellhöfer-Ratgebers „Sicherheitsvorschriften bei Bodentreppen“ (PDF) sollten alle Protagonisten auf der sicheren Seite sein.

Die oberste Geschossdecke wird bei energetischen Bestandsanierungen und auch bei Neubau immer stärker gedämmt, wodurch die Gesamtdeckenstärke erheblich zunimmt. Darauf reagiert die neue DIN 3193 und gibt den maximal zulässigen Abstand der obersten Stufe zum Fußboden des Dachraums vor. Damit sollen Sturzfallen vermieden werden. Wird dieser Abstand überschritten entspricht die Bodentreppe nicht der DIN! Es muss dann also eine Zusatzstufe im Futterkasten angebracht werden, um die Benutzersicherheit zu gewährleisten. Wie bereits der Abstand der untersten Stufe zum Fußboden in der DIN EN 14975, ist hiermit jetzt auch eben die oberste Stufe genau geregelt.

Wie lassen sich also die Anforderungen beider Normen erfüllen? Ganz einfach: Bei der Ausschreibung bzw. Bestellung der Dachbodentreppen ist nicht nur die Größe der Deckenöffnung (Länge x Breite) anzugeben, sondern auch immer die Deckenstärke und die lichte Raumhöhe:

Grafik @ Wellhöfer 

Der Würzburger Treppenspezialist Wellhöfer beispielsweise liefert bei entsprechender Deckenstärke seine hohen Futterkästen bereits ab Werk DIN-gerecht mit Zusatzstufe(n) aus. Auch die restlichen Stufen werden ordnungsgemäß angeordnet, wenn die lichte Raumhöhe bei der Bestellung angegeben wurde.

Weitere Informationen zu Bodentreppen gemäß DIN EN 14975 und DIN 3193 können per E-Mail an Wellhöfer angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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