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Trittschallberechnung für Holztreppen

(8.11.2018) Insbesondere in Doppel- und Reihenhäusern kann man mitunter deutlich hören, ob jemand in der Nachbarwohnung die Treppe nutzt. Das „Getrampel“ von nebenan birgt erhebliches nachbarschaftliches Konfliktpotenzial, das mitunter auch Gerichte beschäftigt.

Seit Januar 2018 gilt bekannterweise die überarbeitete Fassung der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau. Dieses Regelwerk macht strenge Vorgaben für die Trittschallübertragung von Treppen in Nachbarwohnungen. Allerdings ist die Berechnung, ob die geplante Treppe den neuen Anforderungen entspricht, bauphysikalisch anspruchsvoll:

  • Für Stahlbeton-Treppen gibt der VDI mit der Richtlinie 4100 ein geeignetes Rechenverfahren vor.
  • Doch für leichte Konstruktionen wie Holztreppen existierte bislang nichts Vergleichbares.

Vor diesem Hintergrund hat Treppenmeister einen Schallprüfstand für Holztreppen entwickelt und kann auf Grundlage dieser Ergebnisse nun einen Trittschallrechner anbieten. Damit ermitteln eigens dafür geschulte Fachleute, ob die Planung für ein Haus in diesem Punkt den neuen Bestimmungen entspricht. Zudem können so Empfehlungen gegeben werden, wie die Vorgaben am kostengünstigsten umzusetzen sind. Unter Umständen ist eine stärkere Wand weniger aufwendig als die Trittschalldämmung der Treppe.

Weitere Informationen zum Trittschallrechner und leisen Holztreppen können per E-Mail an Treppenmeister angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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