Baulinks -> Redaktion  || < älter 2018/1670 jünger > >>|  

DDIV: „Gesetzesentwürfe zur  WEG-Reform aus Berlin und Bayern greifen deutlich zu kurz“


  

(29.10.2018) „Es ist ein wichtiger Schritt, dass die im Koalitionsvertrag verankerte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nun angegangen wird. Es wäre aber ein kapitaler Fehler, nur marginale Änderungen vorzunehmen. Die Novelle muss für eine umfassende Überarbeitung genutzt werden - und dafür, endlich wirksame Zulassungsvoraussetzungen für Wohnimmobilienverwalter zu schaffen“, fasst DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler die Kernforderungen seines Verbands zusammen. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter war aufgefordert, zu den Gesetzesentwürfen des Bundesjustizministeriums sowie des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Stellung zu nehmen und weitergehenden  Anpassungsbedarf aufzuzeigen.

Jetzt nur einzelne Bereiche des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zu novellieren, sei kontraproduktiv, warnt Kaßler. So würden viele Auslegungsschwierigkeiten oder Rechts­unsicherheiten bestehen bleiben. Dies habe zu einer Flut an Gerichtsverfahren zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht geführt, die mittlerweile nahezu ein Fünftel aller zivilrechtlichen Verfahren bundesweit ausmachten.

Darüber hinaus habe sich seit der letzten Reform von 2007 vieles ganz allgemein in der Gesellschaft verändert, was den Bedarf nach Reformen unterstreicht ...

  • angefangen bei der Digitalisierung
  • über altersgerechte Umbauten
  • bis zum klimaneutralen Gebäudestand
  • und der E-Mobilität.

Die fehlende Rechtssicherheit, zu komplexe Abstimmungsverfahren oder zu geringe Instandsetzungsrücklagen führen in der Praxis dazu, dass Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften viele dringend notwendige Maßnahmen nicht umsetzen.

Die vorliegenden Diskussionsentwürfe des Bundesjustizministeriums und des Bayerischen Justizministeriums können daher laut Kaßler nur den Auftakt für eine intensive Diskussion bilden, blieben doch zentrale Fragestellungen bisher unbeantwortet und zu viele Problemkreise ausgespart.

Neben der Reform des Wohnungseigentumsrechts sei aber auch eine Harmonisierung mit dem Mietrecht zwingend geboten, da es unzählige Abgrenzungsprobleme gäbe, die in der Praxis zu erheblichen Problemen führten. 2013 hat der DDIV hierzu ein Gutachten von Prof. Dr. Martin Häublein vorgelegt zur „Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung von Wohnungseigentums- und Mietrecht“, veröffentlicht 2014 in der Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht.

Nunmehr legt der DDIV ein weiteres Gutachten von Prof. Dr. Martin Häublein vor, das sich tiefgreifend mit Änderungen am Wohnungseigentumsrecht auseinandersetzt. Flankiert wird dieses Gutachten von einer eigenen Expertise des Spitzenverbandes der Immobilienverwalter. „Wir liefern damit eine substantielle Grundlage für ein gutes Miteinander von Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieterinnen und Mietern. Bund und Länder sollten die Vorschläge daher ernsthaft prüfen. Schließlich geht es um mehr Entbürokratisierung, mehr Rechtssicherheit und um eine signifikante Entlastung der Gerichtsbarkeit. Zugleich können dadurch der Verbraucherschutz wirksam erhöht und gesellschaftspolitische Vorhaben wie Klimawende, E-Mobilität und die Digitalisierung besser bewältigt werden“, ist sich Kaßler sicher.

Der DDIV fordert zudem, die Reform des Wohnungseigentumsrechts für die dringend erforderliche Einführung des Sachkundenachweises für Immobilienverwalter zu nutzen. Denn es ergibt keinen Sinn, dem Immobilienverwalter mehr Kompetenzen bei der Ausübung seiner Tätigkeit einzuräumen, ohne dass dieser über eine Basisqualifikation bei der Anwendbarkeit von mehr als 60 Gesetzen und Verordnungen in der Praxis haben muss.

„Wer A sagt, muss auch B sagen. Wer den Erwerb von Wohnungseigentum fördert u.a. mit dem Baukindergeld, muss auch für den Schutz von Altersvermögen sorgen. Eine echte und dringend umzusetzende Reform des Wohnungseigentumsrechts, seine Harmonisierung mit dem Mietrecht  und eine Grundqualifikation ist daher unabdingbar“, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler abschließend.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH