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Bauträger muss Schließplan der Wohnungseigentümergemeinschaft aushändigen

(17.10.2018) Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung muss ein Bauträger die Schließkarte und den Schließplan einer Wohnanlage an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aushändigen. Dabei handelt es sich nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern um eine sogenannte Nebenpflicht des Bauvertrages.

Zur Erinnerung: Schließplan und -karte können im Alltag einer Wohnanlage außerordentlich wichtig werden - dann nämlich, wenn ein Schlüssel verlorengeht oder aus anderen Gründen nachgemacht werden soll. Ohne diese Unterlagen ist das jedoch nicht möglich.

Der Fall: Eine Eigentümergemeinschaft und der zuständige Bauträger konnten sich nicht darauf einigen, dass Schließplan und -karte zu übergeben seien. Deswegen prozessierte die WEG gegen diese Firma und versuchte so, mit Hilfe des Gerichts eine Aushändigung zu erzwingen. Der Bauträger bot angesichts des Streits lediglich an, die Unterlagen zu vernichten.

Das Urteil: In zweiter Instanz entschied das OLG Stuttgart, dass Schließplan und -karte an die Eigentümergemeinschaft zu übereichen seien - das sei die zuständige Instanz. Die Begründung: „Es liegt im Interesse aller Eigentümer, dass Nachschlüssel nicht durch jeden Wohnungseigentümer angefertigt werden können, sondern allenfalls durch den Verwalter.“ Eine Vernichtung komme schon gar nicht in Frage, denn das stelle einen Verstoß gegen das Schikaneverbot des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. (Oberlandesgericht Stuttgart, Aktenzeichen 3 U 98/16).

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