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Neuregelung für Feuerungsanlagen

(17.10.2018) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Mittwochmorgen (17. Oktober) eine Neuregelung der Anforderungen für Feuerungsanlagen auf den Weg gebracht. Mit Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen die Ausschussmitglieder einen Entwurf der Bundesregierung für eine 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Damit will die Bundesregierung die sogenannte MCP-Richtlinie (EU  2015/2193) umsetzen. Vertreter der AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf, die Vertreter der Fraktion Die Linke enthielten sich.

Die EU-Richtlinie sieht Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Gesamtstaub vor. Die neue Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll laut Begründung die Anforderungen, die bisher ...

  • in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und
  • in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

...  geregelt wurden, zusammenfassen und hinsichtlich des technischen Standes aktualisieren.  Das bisherige Anforderungsniveau, das laut Bundesregierung zum Teil über die EU-Vorgaben hinausgeht, soll beibehalten werden: „Bereits rechtlich festgelegte Anforderungen und Grenzwerte für den Betrieb von mittelgroßen Feuerungsanlagen werden somit auch im Sinne des Normadressaten nicht abgeschwächt“, führt die Bundesregierung aus.

Einen Entschließungsantrag der Grünen lehnte der Ausschuss mehrheitlich mit Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP und AfD ab, die Linke stimmte mit den Grünen. Die Grünen hatte darin u.a. gefordert, in der neuen Verordnung nicht hinter bestehende Anforderungen der TA Luft für NOx-Emissionen bei Erdgasfeuerungsanlagen zurückzugehen.

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