Baulinks -> Redaktion  || < älter 2018/1592 jünger > >>|  

DIvB verlangt: Keine Kompromisse beim baulichen Brandschutz


  

(10.10.2018) Bis zu 1,5 Mio. neue Wohnungen hat die Bundesregierung am 21. September als Ergebnis des Wohngipfels in Aussicht gestellt. Das 13-seitige Eckpunkte-Papier umfasst nicht nur Steuererleichterungen, eine Anhebung des Wohngelds und Fördermaßnahmen zum Bau von 100.000 Sozialwohnungen. Die geplanten Reformen der Bauvorschriften könnten zu Lasten des vorbeugenden Brandschutzes gehen - dies wäre aber aus Sicht des Deutschen Instituts für vorbeugenden Brandschutz (DIvB) ein großer Fehler.

Das DIvB begrüßt grundsätzlich die Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Die von der Bundesregierung angekündigten Reformen der Bauvorschriften dürften jedoch nicht ausschließlich unter Kostengesichtspunkten angegangen werden. „Die neuen Wohnungen sollten nicht nur bezahlbar, sondern aus Sicht des baulichen Brandschutzes auch sicher sein“, mahnt DIvB-Geschäftsführer Jörg-Uwe Strauß.

Insbesondere in Ballungsräumen herrscht ein Mangel an bebaubaren Grundstücken. Hier bietet die Nachverdichtung durch Aufstockung ein großes Potential, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Gerade in aufgestockten Gebäuden aber ist ein hoher baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutzstandard nach Meinung des DIvB unabdingbar. Das gelte sowohl für die Verwendung nicht brennbarer Baustoffe als auch die Planung ausreichender Fluchtwege. „Guter baulicher Brandschutz verschafft im Notfall Zeit. Diese Zeit kann Leben retten“, so Strauß.

Positiv bewertet das DIvB, dass das Eckpunktepapier die Musterbauordnung (MBO) und die darauf basierenden Landesbauordnungen weiterhin als Garanten für weitgehend einheitliche Vorschriften des Bauordnungsrechts sieht. In ihnen sind unter anderem Mindeststandards für den Brandschutz festgelegt.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH