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HDB und ZDB zum Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Zuwanderung

(2.10.2018; ergänzt um 15:20 Uhr) Das Kabinett hat in der Nacht zum 2. Oktober Eckpunkte für ein Zuwanderungsgesetz für Fachkräfte beschlossen. Es sieht u.a. eine Arbeitserlaubnis für gut integrierte Asylbewerber vor. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil spricht von einer „lebensnahen Lösung“.

HDB: „... in die richtige Richtung“

Auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) zeigt sich einigermaßen zufrieden: „Qualifizierte Zuwanderung kann zur Linderung des Fachkräfteengpasses in der Bauwirtschaft beitragen. Das jetzt vorliegende Eckpunktepapier geht daher in die richtige Richtung. Wir begrüßen ausdrücklich, Fachkräften aus dem EU-Ausland langfristige Chancen in Deutschland aufzuzeigen. Dies wird allerdings nicht ausreichen, um den Fachkräfteengpass zu beheben. Zuwanderung aus Drittstaaten ist daher zusätzlich erforderlich,“ erklärte Dipl.-oec. Andreas Schmieg, Vizepräsident Sozialpolitik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, in Berlin.

3+2-Regelung

„Es ist richtig, dass gesteuerte, qualifizierte Zuwanderung und Asylverfahren klar getrennt sein sollen. Die bestehenden Möglichkeiten für Menschen mit Aufenthaltsduldung, die einige Zeit in Deutschland gelebt und sich gut integriert haben, befürworten wir jedoch“, fügte Schmieg hinzu. Dies würde insbesondere die 3+2-Regelung für junge Menschen in Ausbildung betreffen, die bei einer einheitlichen und transparenten Anwendung auch für die Unternehmen Sicherheit schaffe, die sich bereits jetzt engagieren.

Zur Erinnerung: Laut 3+2-Regelung darf ein Flüchtling, der eine Ausbildung begonnen hat und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, auch dann seine Ausbildung abschließen und eine zweijährige Anschlussbeschäftigung ausüben, wenn sein Asylantrag abgelehnt wird. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist ein Ausbildungsvertrag. Die Rechtsgrundlage für die 3+2-Regelung ist der §60a Abs. 2 Sätze 4 und 5 Aufenthaltsgesetz.

Auch Berufspraxis muss anerkannt werden

Die Forderung, dass eine Qualifizierung der Zuwanderer in der Regel gleichwertig mit einer deutschen Berufsausbildung sein müsse, lasse sich allerdings bei den breit aufgestellten Bauberufen kaum erfüllen: „Unser duales Ausbildungssystem, das eine umfassende berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt, ist einmalig auf der Welt. Man kann von Zuwanderern daher in vielen Berufen nicht verlangen, einen gleichwertigen Abschluss vorzuweisen. Damit würde die Regelung geradezu ins Leere laufen“, ergänzte Schmieg. Es müsse daher Verfahren geben, die den Nachweis einer qualifizierten Berufspraxis ermöglichen, die einer qualifizierten Tätigkeit in Deutschland entspräche, gegebenenfalls auch nur in Teilbereichen eines Berufsbildes. Über eine Nachqualifizierung könnten dann zur Gleichwertigkeit noch fehlende Fachkompetenzen nachgeholt werden.

„Auch ausreichende Sprachkenntnisse sind für die Ausübung von Bauberufen wichtig, nicht zuletzt, weil vor allem die Arbeitssicherheit unmittelbar damit zusammenhängt. Ein ausreichendes Sprachniveau sollte daher grundsätzlich gegeben sein. Nur an der Sprache darf es aber nicht scheitern. Wenn alle anderen Voraussetzungen stimmen, müssen flexible Lösungen gefunden werden“ so Schmieg abschließend.

Darüber hinaus werde die Baubranche ihre Anstrengungen im Bemühen um Fachkräfte weiter ausbauen, zum Beispiel durch verstärkte Kampagnen zu Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten sowie einer Modernisierung der Ausbildungsangebote, ergänzte Schmieg.

ZDB: „... für Klarheit gesorgt“

„Zuwanderung ist ein Zukunftsthema für unser Land - daher begrüßen wir es sehr, dass die Bundesregierung für Klarheit in diesem wichtigen Politikbereich sorgt. Dabei ist richtig und wichtig, dass explizit auch Zuwanderer mit beruflicher Qualifikation berücksichtigt werden und somit auch ein Beitrag zur Fachkräftesicherung in den Bauberufen geleistet wird," kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) den Kabinettsbeschluss.

Auch Felix Pakleppa betonte, dass branchenspezifische Regelungen für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation notwendig seien: „Gerade in den Bauberufen kann die qualifizierte Berufspraxis ein wichtiger Bestandteil in der Suche nach einer Beschäftigung in Deutschland sein. In der Anerkennung von Berufsabschlüssen sollte entsprechende Tätigkeitsnachweise daher berücksichtigt werden.“

„Viele der mittelständischen Baubetriebe beschäftigen geflüchtete Menschen, die hier gut integriert leben, die Sprache sprechen und sich im beruflichen Alltag bewährt haben. Dass das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz hier Bleiberechtsregelungen vorsieht, ist ein richtiges Signal und schafft Klarheit für die Betriebe“, konstatierte Herr Pakleppa.

Nun müsse das Gesetzgebungsverfahren zügig auf den Weg gebracht werden und die Ressourcen für die Umsetzung der neuen Regelungen bereitgestellt werden, mahnte Pakleppa abschließend: „Immer noch sind in einigen Botschaften die personellen Kapazitäten nicht vorhanden, um zeitnah Visa bereitzustellen. Auch hier muss nun entschieden gehandelt werden.“

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