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Wohngipfel 2018 - Ergebnisse und Kommentare

(23.9.2018) Auf dem Wohngipfel am Freitag (21. September) im Bundeskanzleramt haben Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesinnenminister Horst Seehofer, Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer und den Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände sowie den im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen engagierten Verbänden die gemeinsame Umsetzung des umfassenden Maßnahmenbündels zur Stärkung des Wohnungsneubaus und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens vereinbart.

1,5 Mio. neue Wohnungen in dieser Legislaturperiode

Dazu sagte Bundeskanzlerin Merkel: „Um den Bau von 1,5 Millionen neuen Wohnungen zu ermöglichen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern, haben wir ein Maßnahmenpaket geschnürt, das die Interessen von Mietern, selbstnutzenden Eigentümern und Investoren ausgewogen berücksichtigt. Wir bündeln in diesem historisch einmaligen Paket investive Impulse, Maßnahmen zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens, zur Baulandmobilisierung, zur Baukostensenkung und zur Fachkräftesicherung.“

gut 23 Minuten lange Pressekonferenz zum Wohngipfel 2018 mit allen Protagonisten

In dieser Legislaturperiode will die Bundesregierung allein für den sozialen Wohnungsbau, das Baukindergeld, das Wohngeld und die auf Rekordniveau fortgeführte Städtebauförderung mehr als 13 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Hierzu betonte Bundesinnenminister Seehofer: „Wir setzen hier einen Investitionsschwerpunkt im Bundeshaushalt. Und das aus gutem Grund. Denn alle Verantwortlichen haben zwischenzeitlich erkannt, dass die Wohnungsfrage die zentrale Frage unserer Zeit ist.“

Bundesliegenschaften, Grundgesetzänderung und Sonderabschreibung

„Entbehrliche Bundesliegenschaften werden wir verbilligt, beschleunigt und rechtssicher an Länder und Kommunen veräußern“, versprach Bundesfinanzminister Scholz. So sei geplant, über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bundeseigene Grundstücke vergünstigt an Kommunen zu vergeben und sie damit in die Lage zu versetzen, rasch die planungsrechtlichen Voraussetzungen herbeizuführen. „Und wir werden als Bund selbst wieder die Bauherrenrolle wahrnehmen und bezahlbare Wohnungen für Bundesbedienstete bauen“. Um dem Bund beim sozialen Wohnungsbau auf Dauer die Mitfinanzierung zu ermöglichen, sei eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht worden. Für mehr privaten bezahlbaren Wohnungsbau werde eine Sonderabschreibung eingeführt.

Mieterschutzgesetz

Bundesjustizministerin Barley betonte, dass die Bundesregierung den Mieterschutz verbessere und den Anstieg der Mietpreise - auch bei Bestandsmieten - dämpfe. Der Entwurf des Mieterschutzgesetzes solle am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Fachkräfteinitiative

Die Bedeutung der Fachkräfteinitiative der Bundesregierung als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kapazitäten in der Bauwirtschaft hob Bundeswirtschaftsminister Altmaier hervor. Damit die zusätzlichen investiven Impulse in reale Bautätigkeit umgesetzt werden können, sei eine ausreichende Verfügbarkeit von Fachkräften notwendig.

Bundeskanzlerin Merkel betonte resümierend: „Nur durch ein Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen über Ressortgrenzen hinweg kann Wohnungspolitik erfolgreich gestaltet werden. Die enge Einbindung aller Bündnispartner in den Prozess der Umsetzung ist dabei ganz entscheidend, damit die vorgesehenen Instrumente am Markt ihre volle Wirkung entfalten. In diesem Sinne ist der heutige Wohngipfel ein wichtiger Impuls für die weitere praktische Umsetzung unserer wohnungspolitischen Agenda.“

Die Begleitung der Umsetzung der Ergebnisse des Wohngipfels soll künftig unter dem Dach des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen gebündelt werden.

Foto © baulinks/AO 

Kommentar vom ifo Institut: „nur ein erster Schritt“

Der Wohngipfel der Bundesregierung sollte auf einen zielgenauen und wirksamen Einsatz öffentlicher Mittel achten, so die Empfehlung des ifo-Immobilienexperten Ludwig Dorffmeister: „Um die Engpässe bei der Wohnungsversorgung in den heiß gelaufenen Regionen zu beseitigen, bedarf es vor allem einer Beschleunigung des Wohnungsbaus. Diese erreicht man aber nur über ...

  • eine bessere Bauland-Versorgung,
  • die Senkung der Baukosten,
  • effizientere Abläufe bei Vorbereitung, Planung und Umsetzung sowie
  • die Vereinfachung der zahlreichen Bauvorschriften und Auflagen.

Insofern wäre die Einführung einer Muster-Bauordnung für alle Bundesländer ein erster Schritt, dem noch weitere folgen müssten“, sagte Dorffmeister am Freitag. Kurzfristig sei die Bautätigkeit allerdings nur wenig zu steigern,, weil die Bauwirtschaft aktuell sehr stark ausgelastet sei.

„Positiv zu werten ist die Erhöhung des Wohngeldes für Geringverdiener, da diese Maßnahme zielgenau wirkt“, fügte Dorffmeister hinzu. Eine Verdoppelung der Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau von 2,5 auf 5 Mrd. Euro führe allerdings indirekt zu Mitnahmeeffekten, da langfristig Sozialwohnungen in rund der Hälfte aller Fälle von Haushalten bewohnt würden, die für die diese staatliche Unterstützung eigentlich nicht vorgesehen sei. „Zudem bleibt abzuwarten, wie rasch die weitere Erhöhung der Fördermittel Wirkung zeigt. Die Wohnbauförderung des Bundes wurde nämlich bereits 2016 und nochmals 2017 um jeweils 500 Millionen Euro ausgeweitet. Aber in den vergangenen beiden Jahren lag die Zahl der Förderbewilligungen nur bei etwa 25.000 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Gleichzeitig fallen jährlich deutlich mehr Wohnungen aus der Bindung.“ Erhebliche Mitnahmeeffekte seien auch beim bereits beschlossenen Baukindergeld zu erwarten. Von einer weiteren Verschärfung der Mietpreisvorgaben sei abzuraten. Hierdurch entstehe keine Wohnung zusätzlich, sondern potentielle Investoren würden davon zunehmend abgeschreckt.

Kommentar vom ZDB: „Den Worten müssen Taten folgen“

„Die Richtung stimmt! Wir begrüßen die Beschlüsse, die im Rahmen des Wohnungsbaugipfels gefasst wurden, grundsätzlich. Aber Beschlüsse alleine reichen nicht; nun geht es darum, die Beschlüsse möglichst zügig umzusetzen. Und dafür war es richtig und wichtig, dass alle drei staatlichen Ebenen, Bund, Länder und Kommunen beteiligt waren und nun hoffentlich am selben Strang in dieselbe Richtung ziehen,“ erklärte ZDB-Präsident Dr.-Ing. Hans Hartwig Loewenstein nach dem Gipfel.

Loewenstein ging in seinem Statement auf mehrere Punkte des zwölf Seiten starken Papiers ein: „Wir begrüßen es sehr, dass der Bund die Förderung des sozialen Wohnungsbaus aufgestockt hat, so dass 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden können. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Länder die Mittel in vollem Umfang zweckbestimmt einsetzen.“

Mitarbeiterwohnungen könnten ein probates Mittel sein, sowohl dem Fachkräftemangel als auch der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Der ZDB geht davon aus, dass die von der Bundesregierung bereits beschlossene steuerliche Sonderabschreibung auch für den Bau von Mitarbeiterwohnungen durch die privaten Unternehmen gilt.

Dr.-Ing. Loewenstein weiter: „Dass das Baugesetzbuch wie auch die Landesbauordnungen grundsätzlich durchforstet werden müssen, um Planungsprozesse zu vereinfachen, begrüßen wir ebenfalls. Besonders im Bereich des Bauordnungsrecht gibt es viel zu tun. Wenn in dem Papier nun für ein ,einfaches, handhabbares und verständliches Bauordnungsrecht‘ geworben wird, so entspricht das genau dem, was wir seit Langem erwarten. Typenhäuser müssen zwingend in die Landesbauordnungen einbezogen werden, um in bestimmten Segmenten des Wohnungsmarktes schneller zu neuen Wohnhäusern zu kommen. Hier sind vor allem die Länder gefordert. In diesen Kontext gehört auch die Forderung aus dem Eckpunktepapier, dass technische Standards und Normen sowie Gesetze nicht dazu führen dürfen, dass Bauen und Wohnen unerschwinglich werden. In diesem Zusammenhang sei an die Mantelverordnung erinnert, die, würde sie in der im Bundesrat anhängigen Fassung umgesetzt, zu einer erheblichen Kostensteigerung für die Unternehmen und damit zu einer Verteuerung des Wohnens führen würde.“ Ähnliches gelte auch für die die EnEV: Allein die Verschärfung der EnEV von 2014 habe zu Mehrkosten von rund 10% beim Bauen geführt, ohne dass dadurch adäquate Einsparungen beim Energieverbrauch erzielt worden seien. Darum hat der ZDB daran erinnert, dass bei einer langfristigen Energieeffizienzstrategie, wie im Eckpunktepapier vorgesehen, auf eine weitere Verschärfung der Standards bei der EnEV verzichtet werden müsse.

„Wir begrüßen das Bekenntnis des Eckpunktepapiers zur dualen Ausbildung in der Bauwirtschaft, die wesentlich zur Nachwuchssicherung am Bau beiträgt. Dazu gehört aber auch, dass der Meistervorbehalt in den Bauberufen erhalten bzw. dort wo er abgeschafft worden ist, wieder eingeführt wird. Leider konnte man sich nicht darauf verständigen, die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Lohndumping am Bau mit in das Papier aufzunehmen. Dieses ist aber essenziell, wenn man die Leistungsfähigkeit der mittelständischen Bauwirtschaft auf Dauer erhalten möchte,“ ergänzt der ZDB-Präsident.

Kommentar der Bauindustrie: „Schritt in die richtige Richtung“

Marcus Becker, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), sagte zu den Ergebnissen des Wohngipfels: „Die Ergebnisse des Wohngipfels bewerten wir als einen Schritt in die richtige Richtung. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit dem Ziel, bis 2021 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen zu schaffen, begrüßen wir ausdrücklich. Auch die geplante Verfassungsänderung, damit der Bund den Ländern und Kommunen stärker als bisher unter die Arme greifen kann, schafft Planungssicherheit für die Unternehmen. Sie können damit entsprechende Kapazitäten aufbauen. Andere Maßnahmen, wie die Novellierung einer Musterbauordnung, die Straffung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Reduzierung der hohen Standards beim Wohnungsbau bleiben aber zu abstrakt. Hier muss aus unserer Sicht noch nachgelegt werden. Sonst sind die ehrgeizigen Ziele nicht zu schaffen.“

Grundsätzlich appelliert der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie nochmal an alle Baubeteiligten, jetzt die Bauprozesse zu ändern und den seriellen Wohnungsbau viel stärker als bisher zum Zuge kommen zu lassen: „So schaffen wir zusätzliche Kapazitäten, da Unternehmen neu in diesen Markt einsteigen. - Wir sparen Zeit, da ein Typenhaus in Serie produziert werden kann. Die modularen Schulen in Berlin zeigen: An Stelle von 8 Jahren Planungs- und Bauzeit, braucht es nur noch 2.  ... Nur so können wir die Kostentreiber am Bau kompensieren und Mieten von 8 Euro 50 überhaupt erst realisieren. Dabei stehen uns oftmals die unterschiedlichen Bauordnungen der Länder entgegen. Es muss doch möglich sein, dass ein einmal geplantes Typenhaus bundesweit umgesetzt werden kann.“

Der HDB-Vizepräsident weiter: „Ob konventioneller oder serieller Bau, wir müssen grundsätzlich wieder mehr Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander legen. Das Motto sollte lauten: Bauen statt streiten. Hierzu gehört die frühzeitige Einbeziehung des Baus in die Planungen, die heute schon möglich ist, aber nicht genutzt wird. Wenn wir frühzeitig eingebunden werden, profitieren alle von unserer Kompetenz und Innovationsfähigkeit und verringern teure Nachträge.“

Kommentar von Haus & Grund: „Bundesregierung lässt Chancen ungenutzt“

Nach Auffassung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland hat die Bundesregierung eine wichtige Chance für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ungenutzt gelassen: „Getrieben von der SPD macht die Große Koalition Wohnungspolitik auf dem Rücken der privaten Kleinvermieter: Mit der Verschärfung der Mietpreisbremse und der Aushöhlung der Mietspiegel werden vor allem die rund vier Millionen privaten Vermieter bestraft“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Wohngipfel. Während die Politik jahrelang keine erkennbare Wohnungsbaupolitik betrieben habe, kämen die privaten Eigentümer jeden Tag ihrer sozialen Verantwortung nach. Sie böten bezahlbaren Wohnraum und verzichteten - anders als große Wohnungsunternehmen - oft auf mögliche Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen.

Der Verbandspräsident appellierte an die Bundesregierung, die privaten Eigentümer nicht weiter als Ursache der schwierigen Wohnungsmarktlage zu diskreditieren: Private Eigentümer seien die Lösung, nicht die Ursache der Wohnungsknappheit und sollten mit ins Boot geholt werden: „Die Situation wird sich nicht verbessern, wenn Vermieter weiter stets als raffgierige Abzocker verunglimpft werden. Und der Staat wird es allein niemals schaffen, hinreichend guten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.“

Beispielhaft nannte Warnecke den Dachgeschossausbau. Dieser böte enormes Potenzial genau dort, wo Wohnraum dringend benötigt werde: in den Ballungszentren. „Wenn für derartige Vorhaben eine wirksame Sonder-AfA auf den Weg gebracht würde, wären die von der Großen Koalition angestrebten 1,5 Millionen neuen Wohnungen ohne zusätzlichen Flächenverbrauch zu erreichen“, schlug Warnecke vor- (Anmerkung: siehe auch Beitrag „„Studie: 1,5 Millionen neue Wohnungen durch Aufstockungen“ vom 20.3.2016.)

Kommentar von Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW: „guter Anfang“

Eine überwiegend positive Bilanz zog GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Wenn all die Maßnahmen umgesetzt werden, kann Deutschland aus dem Dornröschenschlaf in Sachen mehr bezahlbarer Wohnraum erwachen. ... Auf Beschluss der Gremien des GdW werden wir einen Verhaltenskodex liefern, an den sich alle Mitgliedsunternehmen in sozial verantwortlicher Weise halten, um sich ganz bewusst von den schwarzen Schafen am Markt abzugrenzen. Wir wollen eine unternehmerische Leitlinie für ein faires Miteinander von Mietern und Vermietern“, versprach der GdW-Präsident beim Wohngipfel.

Die Wohnungswirtschaft begrüßt ausdrücklich, dass die Städtebauförderung auf hohem Niveau weitergeführt werden soll: „Wir brauchen eine gemeinsame Strategie für Stadt und Umland“, erklärte Herr Gedaschko. Denn die Probleme auf dem Wohnungsmarkt könnten nicht alleine in den Großstädten gelöst werden. „Hier sind vor allem Infrastrukturmaßnahmen wie der Ausbau des Nahverkehrs, die ärztliche Versorgung, schnelle Internetanbindungen sowie Schulen und Kitas im ländlichen Raum gefragt. Es ist ein guter Ansatz, dass die Bundesregierung verstärkt die Revitalisierung von Ortskernen durch integrierte Mobilitätskonzepte unterstützen möchte.“

Ebenfalls als sehr gute Maßnahme wertet der GdW, dass der Bund über eine Änderung des Grundgesetzes auch nach 2019 die Länder bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus unterstützen will. Dafür sollen für die Jahre 2020 und 2021 mindestens 2 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Die Zusage, dass diese Mittel von den Ländern vollumfänglich zweckgebunden eingesetzt werden, sei ein immens wichtiges Signal.

Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist das Bekenntnis der Bundesländer dazu, weitgehend übereinstimmende Vorschriften im Bauordnungsrecht vorzusehen. Als Richtschnur dafür soll die Musterbauordnung dienen. Die Länder hatten sich in ihrer Sonderbauministerkonferenz ebenso wie beim Wohngipfel dafür ausgesprochen, die Typengenehmigung in die Musterbauordnung aufzunehmen. Dies wäre ein wichtiger Anschub für den qualitativ hochwertigen seriellen Wohnungsbau und würde daher auch weitere Baukapazitäten schaffen. „Wir begrüßen es sehr, dass der Bund sich verstärkt dem seriellen und modularen Bauen widmet und anhand der Erfahrungen des Wettbewerbs von GdW, Bauindustrie und Architektenkammer ein eigenes Ausschreibungsverfahren initiieren möchte.“ (zur Erinnerung siehe Baulinks-Beitrag „Europaweiter Wettbewerb liefert Konzepte zum schnellen, kostengünstigen Wohnungsbau“ vom 4.6.2018.)

Im Maßnahmenpaket ist außerdem vorgesehen, dass das bezahlbare Bauen und Wohnen ein gleichwertiges Ziel zu Energieeffizienz und Klimaschutz sein wird. Nur so könne Klimaschutz gelingen, konstatierte Axel Gedaschko. Auch die geplanten Erleichterungen im Vergaberecht würden ein positiver Schub für die Beschleunigung des Wohnungsbaus sein.

Als zentralen Baustein für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum bezeichnete der GdW-Präsident die Bereitstellung von neuen und vor allem bezahlbaren Grundstücken. - auch mit Hilfe  bundeseigener Grundstücke . Darüber hinaus sollten Bund, Länder und Gemeinden künftig verstärkt darauf hinwirken, dass öffentliche Grundstücke auf der Grundlage der Konzeptausschreibung für den Wohnungsbau vergeben werden.

Nachbesserungsbedarf sieht die Wohnungswirtschaft dagegen bei der Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für den Neubau von Wohnungen. Die kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene zeitlich befristete Sonder-AfA berge die Gefahr von immensen Preissteigerungen in der sowieso schon überhitzten Baukonjunktur. Sinnvoller und wesentlich effektiver wäre es aus Sicht der Wohnungswirtschaft, die reguläre lineare Abschreibung für den Neubau von 2 auf 3% zu erhöhen - siehe auch Beitrag „Bezahlbarer Mietwohnungsbau braucht Anhebung der linearen Abschreibung““ vom 2.9.2018.

Klare Kritik äußert die Wohnungswirtschaft bei den geplanten Neuerungen am Mietspiegel. „Wir brauchen einen rechtssicheren und akzeptierten Mietspiegel“, forderte der GdW-Präsident. Klar müsse sein, dass der Mietspiegel kein politisches Steuerungsinstrument sei, sondern ein Spiegel zur Abbildung des marktüblichen Mietniveaus in den Städten und Gemeinden. Genau diese Merkmale würden durch die geplante Verbreiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Jahre gefährden. Die gravierenden Folgen: Die Mieten würden so eingefroren, dass am Ende nicht einmal die Inflation ausgeglichen wird. Darüber hinaus werden so neue und effektive Maßnahmen der energetischen Modernisierung später oder gar nicht Bestandteil der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das behindere den dringend benötigten altersgerechten Umbau, energetische Modernisierungen und die Digitalisierung. Ein echter Investitionsblocker in Zeiten, in denen Investitionen in den Wohnungsbau mehr denn je gefragt sind.

Kommentar von Immobilienverband Deutschland IVD: „Statt weniger, noch mehr Regulierung

„Sechs Monate nach der Regierungsbildung sind die ersten Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das ist gut. Andere Punkte daraus wurden heute auf dem Wohngipfel konkretisiert. Das ist auch gut. Jetzt liegen viele weitere konstruktive Vorschläge für mehr Wohnungsneubau auf dem Tisch der Kanzlerin und von Bauminister Seehofer. Jetzt muss umgesetzt und geliefert werden,“ kommentierte Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, unmittelbar nach dem Wohngipfel.

Herr Schick weiter: „"Wir haben gefordert: Mehr Neubau, mehr Wohneigentum, weniger Regulierung. Das ist leider anders gekommen. Statt weniger Regulierung hat die Große Koalition noch mehr Regulierung beschlossen. Unter anderem soll der Mietspiegel nach unten manipuliert werden. Durch die Ausweitung des Betrachtungszeitraums von 4 auf 6 Jahre. Sozialpolitik über das Mietrecht zu machen bringt den Mietern nichts und führt nur zu einem Rückgang von Investitionen in den Wohnungsmarkt. Wir haben keinen Mangel an Regulierungen, sondern einen Mangel an Wohnungen.“

Aber auch zum Wohnungsbau seien die Ergebnisse des Gipfeltreffens nach Einschätzung des IVD nur teilweise überzeugend. Positiv wertet der IVD die Beschlüsse zur Digitalisierung: „Die ausdrückliche Ankündigung, den digitalen Bauantrag zu befördern und zu diesem Zweck noch in diesem Jahr ein Digitalisierungslabor einzurichten, begrüßen wir sehr. Es ist an der Zeit, dass das 21. Jahrhundert auch in den Baugenehmigungsbehörden anbricht. Ein durchgängig digitaler Bauantrag wird für Bauherren und Bauämter zu erheblichen Zeit- und Kosteneinsparungen führen“, kommentierte der IVD-Präsident.

Auch die Absicht, die Folgekosten von Regulierung und Normung zu begrenzen, sieht der IVD-Präsident positiv: „Regulative Bauanforderungen sind ein großer Preistreiber im Wohnungsbau. Eine neutrale und transparente Kosten-Nutzen-Prüfung dürfte eine erhebliche Wirkung entfalten, auf Baugenehmigungen wie auch Fertigstellungen.“

Andere Punkte wiesen einen guten Ansatz auf, bedürften laut Schick aber einer Nachjustierung. Er verweist dabei ebenfalls auf die Sonder-AfA: „Statt einer zeitlich und in ihrer Förderwirkung begrenzten Sonderabschreibung hätten wir eine Erhöhung der linearen AfA vorgezogen."

Die Verstetigung der Mittel für die Städtebauförderung und besonders für die Revitalisierung von Ortskernen begrüßt Schick. Allerdings sollen diese laut Eckpunktepapier lediglich in die Förderung eines bedarfsgerechten ÖPNV-Angebots fließen. „Dieser Ansatz ist zu kurz gedacht. Um die Attraktivität ländlicher Räume zu fördern, sollte der Bund auch Mittel bereitstellen, um den Ausbau der Infrastruktur für auszuweisende Baugebiete zu unterstützten. Kommunen haben häufig nicht das Geld dafür.“

Die Länder zeigten zwar grundlegend Interesse, die Vorschriften im Bauordnungsrecht auf Grundlage der Musterbauordnung zu schaffen, blieben aber viel zu unverbindlich. „Die Anpassung von 16 ländereigenen Bauordnungen ist eine gewaltige Aufgabe. Eine reine Verständigung darauf, da etwas zu tun, reicht bei Weitem nicht aus. Dort sollte dringend ein zumindest grober Zeitplan nachgereicht werden. Sonst droht dieses wichtige Vorhaben zu versanden“, monierte Axel Schick.

Kritisch sieht der IVD die noch einmal wiederholte Ankündigung, die Einführung eines Bestellerprinzips bei Kaufimmobilien prüfen zu wollen. Durch diese Maßnahme entstehe keine einzige neue Wohnung. „Die Ankündigung, die Erwerbskosten von Wohneigentum zu senken, indem die Maklerkosten reduziert werden sollen, ist völlig sachfremd. Mit dem Thema des heutigen Tages, dem Wohnungsbau, hat das nicht das Geringste zu tun“, sagte Herr Schick. (siehe auch Beitrag „Meinungen zum Bestellerprinzip beim Immobilienkauf“ vom 26.8.2018.) Wohnungen würden dadurch auch nicht billiger. Verkäufer könnten die Provision des Maklers einfach auf den Kaufpreis umwälzen. Die Folge wären weiter steigende Immobilienpreise. „Die erneute Thematisierung der Maklerkosten lenkt von dem eigentlichen Preistreiber bei den Kaufnebenkosten ab, der Grunderwerbsteuer.“ (siehe u.a. Beitrag „13 Mrd. Euro Grunderwerbsteuer allein 2016 und Optionen zur Reform der Grunderwerbsteuer“ vom 23.10.2017.)

Kommentar von Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV): „WEG-Novelle muss Chefsache sein“

Der DDIV hat Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley beim heutigen Wohngipfel aufgefordert, die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in ihrem Ministerium zur Chefsache zu machen. Der Spitzenverband der Immobilienverwalter unterstrich zudem, dass der Immobilienerwerb den Mietwohnungsmarkt entlasten kann - doch dafür brauche es mehr Verbraucherschutz und damit eine umfassende WEG-Novelle.

„Neue Mietwohnungen zu bauen reicht nicht aus, damit das Wohnen bezahlbar bleibt”, sagte DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler beim Wohngipfel. Es brauche auch mehr Wohnungseigentum. Doch hier werde es nur dann signifikante Fortschritte geben, wenn neben verschiedenen finanziellen Förderinstrumenten endlich für mehr Verbraucherschutz gesorgt wird. Dabei führe kein Weg an einer umfassenden WEG-Reform vorbei.

Der DDIV-Präsident begrüßte zwar die vor kurzem gegründete Bund-Länder-Ar­beits­gruppe, warnte die anwesenden Regierungsvertreter im Beisein der Bundeskanzlerin aber, dass die vorliegenden Entwürfe zur WEG-Novelle keinesfalls ausreichen, um Vermögensschutz und Rechtssicherheit zu bieten.

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