natureplus-Seminar zum neuen Kern des Bauordnungsrechts am 26. September in Neckargemünd
(29.7.2018) Wie kann sichergestellt werden, dass ein Bauprodukt geeignet ist, die an das Bauwerk gestellten Anforderungen zu erfüllen? Welche Haftungsregelungen betreffen Architekten und Planer? Antworten auf Fragen wie diese gibt vor dem Hintergrund der neuen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) die erste Veranstaltung im Rahmen der „Neckargemünder Gespräche“ des Vereins natureplus ...
- am 26. September 2018
- in Neckargemünd (bei Heidelberg; siehe
Google-Maps)
Alte Stadtkasse, Hauptstraße 24
natureplus lädt Architekten, Verantwortliche bei Bauämtern, Investoren und alle weiteren Akteure der Baubranche zur Fortbildung und Diskussion ein. Hintergrund ist das seit 2016 geänderte Baurecht, das im Zuge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes in der neuen Verwaltungsvorschrift zusammengefasst und geändert wurde.
Architekten haften für Bauproduktangaben
Bei dem Halbtagesseminar führen Fachleute in die Entstehung und Struktur der Verwaltungsverordnung ein und erläutern, was sich für die Architekten und andere Akteure der Baubranche bei der Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Bauprodukten durch die Einführung der VV TB ändert. Zentral ist die Verlagerung der Verantwortung von der staatlichen Ebene auf die private Ebene. Hier sind in Zukunft Architekten und Planer in einer besonderen Rolle, haften sie doch für Angaben zu Bauprodukten, zum Beispiel zum Emissionsverhalten, die sie im Auftrag des Bauherrn beim Hersteller einzuholen haben.
Für die Veranstaltung sind Fortbildungspunkte bei Architektenkammern beantragt. Die Teilnahme kostet 150 Euro inkl. Getränke und Mittagssnack. Studierende und naturplus-Mitglieder zahlen 75 Euro.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Informationen und Anmeldung „Neckargemünder Seminare“
- Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen - natureplus e.V.
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siehe zudem: