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„Efficiency First“: Verbändebündnis warnt vorm Aufweichen energetischer Anforderungen

(29.7.2018) Das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG), mit dem die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme­ge­setz (EEWärmeG) zusammengeführt werden sollen, darf die heute schon bestehenden energetischen Anforderungen nicht aufweichen - davor warnt ein Verbändebündnis in einem gemeinsamen Brief an die zuständigen Bundesminister Altmaier (BMWi) und Seehofer (BMI).

Die Vertreter von Deutscher Umwelthilfe (DUH) Deutscher Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), Deutschem Mieterbund (DMB), Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) fordern, das mindestens an dem derzeitigen energetischen Anforderungsniveau für den Wohnungsneubau festzuhalten sei. Strickt abgelehnt werden von ihnen Vorschläge und Forderungen aus der Wohnungswirtschaft nach ...

  • Öffnungsklauseln,
  • einer Umstellung von Anforderungsgrößen,
  • Quartiersbilanzierungen und
  • anderen Flexibilisierungsoptionen, die zu einem Zurückfallen hinter bestehende Energieeffizienzstandards führen.

Vor dem Hintergrund der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung müsste in der Baupraxis eigentlich mindestens der Standard "Effizienzhaus 55" oder besser erreicht werden. Da jedoch im Koalitionsvertrag vereinbart ist, an den aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau festzuhalten, dürfe die Politik aber keinesfalls eine Reduzierung dieses Anforderungsniveaus durch die Hintertür zulassen. Die Energieeffizienz von Gebäuden darf nicht zur Nebenrolle degradiert werden, das im Koalitionsvertrag ausdrücklich genannte "Efficiency First"-Prinzip darf nicht über so genannte Öffnungsklauseln unterlaufen werden.

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