Haus & Grund fordert: Share Deals begrenzen und Grunderwerbsteuer senken
(24.6.2018) Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland fordert die Finanzminister der Länder auf, die Steuervermeidung durch Share Deals wirkungsvoll zu begrenzen. Außerdem sollten die Länder die dadurch entstehenden Mehreinnahmen in Form einer Senkung der Grunderwerbsteuer an die Eigentümer weitergeben.
„Gerechtigkeitslücke muss endlich geschlossen werden“
„Dass Kapitalgesellschaften beim Erwerb von Anteilen einer immobilienhaltenden Gesellschaft keine Grunderwerbsteuer zahlen, ist eine Gerechtigkeitslücke, die schnell geschlossen werden muss", forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Die Änderungspläne der Länderfinanzminister gehen aus Sicht von Haus & Grund Deutschland in die richtige Richtung. Warnecke warnte allerdings davor, nur ein Schlupfloch zu schließen, aber andere offen zu lassen oder gar weitere zu öffnen: „Das Ziel muss es sein, bei der Grunderwerbsteuer alle Ausnahmen abzuschaffen und einen bundeseinheitlichen Satz von maximal 3,5 Prozent zu etablieren. Das wäre gerecht und die Länder hätten keine Steuereinbußen“, schlug Verbandschef Warnecke vor.
Zur Erinnerung: Als Share Deal werden Immobilieninvestitionen bezeichnet, bei denen Investoren keine Immobilien im eigentlichen Sinne erwerben, sondern stattdessen Anteile an einer Objektgesellschaft, welche die Immobilien hält. Eigentümer der Immobilie bleibt dabei weiterhin die Objektgesellschaft, während der Investor lediglich mittelbares Eigentum an den Immobilien erlangt. Rechtlich handelt es sich also um die Beteiligung an einem Unternehmen und nicht um einen Immobilienkauf.
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siehe zudem:
- Baupolitik, Baufinanzierung, Immobilien und Baurecht auf Baulinks
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