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Neue Zukunft für Rauchwarnmelder

(10.6.2018) Die Europäische Produktnorm 14604 legt Anforderungen an Hersteller fest, die Rauchwarnmelder in den EU-Staaten verkaufen wollen. Die derzeitige Fassung stammt aus dem Jahr 2005 und hinkt der technischen Entwicklung um mehr als eine Dekade hinterher. Zur Erinnerung: die Norm erschien zwei Jahre vor dem ersten Smartphone, welches das gesamte Nutzerverhalten stark verändert hat.

Vor diesem Hintergrund verweist auch Ulrich Rabe, stellvertretender Leiter der Brandschutzlaboratorien von VdS, auf eine „gewaltige klaffende Lücke“ zwischen dem maßgeblichen Standard und den heutigen Möglichkeiten der Rauchwarnmelder, die sich aus der Digitalisierung und Vernetzung ergeben: „Dabei ist Differenzierung z.B. durch die Einbindung in Smart Home-Systeme ganz entscheidend für die Erringung von Marktanteilen, schließlich existiert das typische optische Meldeprinzip seit 1976 und ist somit sehr ausgereift. Gemäß des VdS-Innovationsfokus unterstützen wir die Hersteller jetzt mit präzisen ,Richtlinien für Home-Gefahrenmanagementsysteme, Brandmeldefunktion‘ dabei, die Chancen der technischen Entwicklung mit dem Anspruch auf höchste Sicherheit zu vereinen - immer in Einklang mit der EN 14604.“

Die VdS-Richtlinien 3438-3 sind zudem das erste Regelwerk, welches Rauchwarnmeldern die Alarmierung im Einbruchfall erlaubt - selbstredend durch ein deutlich unterscheidbares Signal. Unabhängig von all dem hat die oberste Priorität selbstverständlich die Lebensrettung im Brandfall. Kernforderung ist daher, dass diese immer autark funktioniert.

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