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Neues VdZ-Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs bei Nichtwohngebäuden

(2.5.2018) Der VdZ entwickelt zusammen mit KfW und BAFA Nachweisformulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs. In diesem Rahmen ist nun ein neues Formular für die KfW-Förderung von Nichtwohngebäuden entstanden. Es eignet sich auch für größere und komplexere Gebäude, z.B. mit mehreren Wärmeerzeugern,. Außerdem werden die Bedarfe für Raumlufttechnik und Trinkwarmwasserversorgung bei der Berechnung der Leistung des Wärmeerzeugers berücksichtigt. Die Leistungsbeschreibung befindet sich wie gewohnt auf der zweiten Seite des Formulars.

Darüber hinaus wurden die bestehenden Formulare an die technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung angepasst, die seit dem 17. April 2018 gelten. Denn der hydraulische Abgleich im Anschluss an eine nachträgliche Maßnahme zur Wärmedämmung als Einzelmaßnahme kann ab sofort auch nach dem Verfahren A durchgeführt werden. Bisher galt Verfahren B, wenn mehr als 50% der wärmeübertragenden Umfassungsflächen wärmeschutztechnisch verbessert wurden. Somit stehen jetzt drei Formulare zur Verfügung:

  • Einzelmaßnahmen (Verfahren A und B): Das bekannteste Formular wird für die KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen, das BAFA Marktanreizprogramm (MAP) und das BAFA Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) genutzt - siehe PDF-Down­load.
  • Verfahren B KfW-Effizienzhaus (Wohngebäude): Dieses Formular wird von der KFW für die Förderung von Sanierung und Neubau zum Effizienzhaus in den EBS WG-Programmen 151 und 430 genutzt - siehe PDF-Down­load.
  • NEU! Verfahren B KfW-Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude): Dieses neue Formular kann ab jetzt für die KfW-Förderung von Sanierung und Neubau von großen Nichtwohngebäuden genutzt werden (EBS NWG-Programme 217/218, 220/219 und 276/277/278). Für diese Fälle gab es bisher kein Nachweisformular. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen im NWG kann das Formular Einzelmaßnahmen weiterhin genutzt werden - siehe PDF-Down­load.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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