Baulinks -> Redaktion  || < älter 2018/0625 jünger > >>|  

IVD plädiert für viel längere Eichfristen, um Wohnnebenkosten zu senken


  

(2.5.2018) Der Immobilienverband IVD spricht sich dafür aus, die Eichfristen für Wohnungswasserzähler deutlich zu verlängern, um die Wohnnebenkosten zu senken. Darüber hinaus wünscht sich der IVD, dass die unterschiedlichen Fristen von Warm- und Kaltwasserzählern harmonisiert werden: „Der Gesetzgeber sollte die aktuelle Rechtslage ändern, die nur zu mehr Bürokratie und hohen Kosten führt. Eine Neuregelung könnte unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten Gewinne und niedrigere Wohnnebenkosten in Höhe von jährlich deutlich mehr als 500 Millionen Euro erzielen“, so Markus Jugan, Vize-Präsident des IVD und Vorsitzender des Bundesfachausschusses Immobilienverwalter. Aus Sicht des IVD könnten die Fristen auf 15 bis 20 Jahre verlängert werden.

Zur Erinnerung: Warmwasserzähler müssen derzeit laut deutschem Eichrecht nach fünf Jahren ausgetauscht werden, Kaltwasserzähler nach sechs Jahren. Dabei sprechen sich wissenschaftliche Studien für eine deutliche Erhöhung der Fristen aus. Der IVD-Vi­ze­präsident verweist in diesem Zusammenhaben u.a. auf eine Studie des Hamburg Instituts - siehe auch Baulinks-Beitrag vom 6.11.2017.

Überdies stünden nach Ansicht des IVD die Kosten für einen Zählerwechsel in Höhe von je ca. 120 Euro in keinem Verhältnis zu den Kosten für etwaige Fehlmessungen durch die Zähler. Selbst im für die Praxis unrealistischen Fall, dass ein Wohnungswasserzähler von Beginn an eine Fehlmessung in Höhe von 10% zu Ungunsten eines Mieters misst, seien in der Regel die Mehrkosten für einen Zählerwechsel höher als die aufgrund der Fehlmessung zu viel entrichteten Wasserkosten.

Der IVD-Vizepräsident macht darauf aufmerksam, dass die deutschen eichrechtlichen Anforderungen im internationalen Vergleich sehr streng ausgelegt sind. In einigen europäischen Ländern gebe es keine Eichfristen für Wasserzähler, in anderen hätten die Eichfristen eine Dauer von mehr als 15 Jahren. Bei einer Verlängerung der Nutzungsdauer von Wasserzählern auf ein Niveau wie in Frankreich (18 Jahre) oder Nordamerika (17 Jahre) könnten Kosten in Höhe von deutlich mehr als 500 Millionen Euro jährlich eingespart werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH