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Grundgesetzänderung im Sinne des sozialen Wohnungsbaus

(2.5.2018) Das Bundeskabinett hat heute (2. Mai) einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Änderung mehrerer Artikel des Grundgesetzes verabschiedet. Dadurch soll sich der Bund auch über 2019 hinaus an der Förderung des sozialen Wohnungsbaus beteiligen können. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Mittel des Bundes ab 2020 zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zum Einsatz gebracht werden. Eine Zweckbindung verspricht bessere Förderergebnisse.

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