Baulinks -> Redaktion  || < älter 2018/0607 jünger > >>|  

Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Bauhauptgewerbe

(29.4.2018) Mehr als 2.800 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 18. und 19. April das Bauhauptgewerbe mit dem Schwerpunkt Trocken- und Montagebau. Unterstützt wurden sie dabei von 95 Bediensteten anderer Behörden. Erste Ergebnisse liegen nun vor.

Fotos © Generalzolldirektion 

Die Einsatzkräfte haben 13.339 Personen bundesweit auf Baustellen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in 638 Fällen Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber überprüft. Geprüft wurden insbesondere ...

  • die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Arbeitnehmer-Ent­sen­de­gesetz und dem Mindestlohngesetz,
  • die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten,
  • der unrechtmäßige Umgang mit Sozialleistungen sowie
  • die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 202 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gegenstand der Strafverfahren sind vor allem ausländerrechtliche Verstöße sowie das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen hauptsächlich sozialversicherungsrechtliche Meldepflichtverletzungen, das Nichtmitführen von Ausweispapieren sowie die illegale Ausländerbeschäftigung.

In rund 2.400 Fällen sind weitere Ermittlungen durch die FKS erforderlich. Neben Hinweisen auf Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit und den unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH