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BG BAU warnt vor tödlichem Anbaugeräte-Wechsel

(15.4.2018) Schnellwechsel-Vorrichtungen für Baumaschinen erlauben es, verschiedene Anbaugeräte wie Tieflöffel, Rohrgreifer oder Abbruchwerkzeuge in kurzer Zeit auszutauschen. So praktisch das auch ist, so tödlich kann der schnelle Gerätewechsel sein. Zwischen 2010 und 2016 geschahen hierbei 45 zumeist schwere und tödliche Unfälle - das hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt mitgeteilt.

Foto © Volker Münch, BG BAU 

Mittels Schnellwechsel-Vorrichtungen können Baumaschinenführer im Handumdrehen und ohne Hilfe einer zweiten Person Anbaugeräte austauschen. Doch sind die neuen Anbaugeräte nicht korrekt verriegelt, können sie mit Gewichten von bis zu mehreren Tonnen plötzlich und ohne Vorwarnung vom Ausleger fallen. „Allein 2017 haben herabfallende Anbaugeräte zwei Mitarbeiter von Tiefbaufirmen erschlagen, vier Beschäftigte wurden schwer verletzt. Daher warnen wir davor Schnellwechselsysteme einzusetzen, ohne dass Sicherungsmaßnahmen für den Betrieb geplant und umgesetzt sind", sagte Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU, am 12. April.

BG BAU fordert und fördert mit bis zu 1.800 Euro

„Häufig vergessen Maschinenführer, die Verriegelung per Knopfdruck auszulösen, wenn der Ausleger und das Anbaugerät zusammen geführt wurden. Den Bauunternehmen raten wir beim Kauf von Schnellwechsel-Einrichtungen zu Systemen, die eine vollständige Verriegelung überwachen oder zu Systemen, die durch eine Sperre verhindern, dass Anbaugeräte herunterfallen können“, so Arenz weiter. Die BG BAU fördert die Anschaffung solcher Systeme mit Summen bis zu 1.800 Euro.

Nutzen Betriebe Schnellwechsel-Einrichtungen, so ist unbedingt die Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Ferner sollten Maschinenführer und andere Beschäftigte über wirksame Schutzmaßnahmen unterwiesen werden, damit niemand von herabfallenden oder umkippenden Anbaugeräten getroffen werden kann. „Die Maschinenführer müssen die von den Herstellern vorgegebenen Tests beim Gerätewechsel zwingend durchführen. Sie haben die Pflicht, den korrekten Sitz des Anbaugerätes zu prüfen, damit keine Personen zu Schaden kommen. Und nach jedem Gerätewechsel müssen die Fahrer persönlich nachsehen und prüfen, ob die Einrichtung richtig verriegelt ist“, erläuterte Arenz.

Unabhängig vom Typ der Schnellwechseleinrichtung dürfen Maschinenführer erst nach dieser Prüfung die Arbeit mit dem Anbaugerät beginnen. So lange dessen sicherer Sitz nicht geprüft wurde, darf kein Beschäftigter den Bereich betreten, in dem er durch herabfallende oder umkippende Anbaugeräte gefährdet werden könnte.

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