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Holzbaubranche will Potentiale des Holzbaus weiter stärken

(27.3.2018) Der Vorstand von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB hat in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr darüber beraten, wie durch eine engere Zusammenarbeit und eine gemeinschaftliche Vorgehensweise der gesamten Holzwirtschaft die Potentiale des Baustoffs Holz noch besser genutzt und durchgesetzt werden können. Der Vorstand zeigte sich überzeugt, dass dafür eine strategische Aufstellung der gesamten Branche eine wesentliche Voraussetzung sei. So seien Kompetenzen zu bündeln und Innovationen gemeinschaftlich zu fördern. In diesem Zusammenhang diskutierte der Vorstand das Strategiepapier „Wachstumsmarkt Holz|Bau 2018 plus“.

Noch nicht zufrieden mit der berichtigten AFDD-Verpflichtung


  

Der Vorstand befasste sich auch mit dem aktuellen Stand der in der Branche diskutierten Fehlerlichtbogen Schutzeinrichtung (AFDD). Hier hat die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) Mitte 2017 nach lang anhaltender Kritik eine Berichtigung veröffentlicht. In der Berichtigung steht nun keine pauschale Anforderung mehr, dass Holzhäuser mit AFDDs auszustatten sind. Allerdings sollen die AFDDs nach DIN VDE 0100-420 weiterhin in Gebäude eingebaut werden, die hauptsächlich aus brennbaren Baustoffen bestehen - siehe auch Beitrag „Klarstellung: Norm zum Einbau von Brandschutzschaltern ist gesetzlich nicht(!) verpflichtend“ vom 2.7.2017.

Die Gefährdungsanalyse des AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) werde nun zwar ausreichend einbezogen, allerdings werde die Beurteilung der Bauteile hinsichtlich des überwiegenden Anteils an brennbaren Baustoffen dem ausführenden Bauunternehmer überlassen. Der Vorstand von Holzbau Deutschland kritisiert deshalb, dass die Berichtigung seitens der DKE nicht ausreiche. Denn nach wie vor gäbe es keine gesicherten statistischen Nachweise dafür, dass Fehlerlichtbögen in Gebäuden, die aus potentiell brennbarem Material bestehen, das allgemeine Brandrisiko signifikant erhöhen.

Der Vorstand betonte erneut, dass das brandschutztechnische Sicherheitsniveau von Gebäuden baurechtlich und bauaufsichtlich durch den Gesetzgeber geregelt sei. Nach wie vor werde nach dem Kenntnisstand von Holzbau Deutschland seitens der Bauaufsichten der Bundesländer (ARGEBAU) keine Notwendigkeit gesehen, Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen zur Gefahrenabwehr zusätzlich zu den Fehlerstromschutzschaltern (FI) und Leitungsschutzschaltern bauaufsichtlich zu fordern. Damit bleibt die Anwendung dieser Norm in Deutschland aus bauordnungsrechtlichen Gründen freiwillig und damit privatrechtlich.

Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Diskutiert wurde im Vorstand auch die Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die in vielen Bundesländern in der ersten Hälfte des Jahres 2018 eingeführt werden soll. Die in der MBO und der MVV TB geplanten Änderungen des Bauordnungsrechtes werden von Holzbau Deutschland grundlegend abgelehnt. Holzbau Deutschland hat zu beiden Verfahren Stellungnahmen mit entsprechenden Eingaben und Forderungen abgegeben. Allerdings dürfte es recht unwahrscheinlich sein, dass diese grundlegende Ablehnung sowie die holzbauspezifischen Punkte noch zu Änderungen in MBO und MVV TB führen werden. Der Vorstand von Holzbau Deutschland sieht jedoch eine Chance, die Positionen des Holzbaus auf Landesebene einzubringen. Hierfür hat Holzbau Deutschland den Landesverbänden vorformulierte Einspruchsvorlagen zur Verfügung gestellt.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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