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DGNB entwickelt alternatives Gebäudeenergiegesetz (GEG)


  

(11.2.2018) Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat eine auf drei Seiten komprimierte Alternative zum 2017 von der Bundesregierung erarbeiteten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Der DGNB-Entwurf „Ge­bäu­de-Emissions-Gesetz 2050“ (GEG 2050) soll als Diskussionsgrundlage verstanden werden, um ein wirkungsvolles, einfaches und verständliches Instrument zum Erreichen der Klimaschutzziele zu entwickeln. Zu den inhaltlichen Kernforderungen zählt, dass ...

  • die CO₂-Emission eines Gebäudes zur Zielgröße wird,
  • die Bewertung nicht über theoretische Referenzgebäude, sondern anhand absoluter Grenzwerte erfolgt und
  • bei Nichterfüllung der Zielwerte eine CO₂-Abgabe zu leisten ist.

„Dem zum Ende der vergangenen Legislaturperiode vorgestellten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes fehlen der klare Bezug und das unumstößliche Ziel, als wirksames Instrument dazu beizutragen, die Klimaschutzziele zu erreichen“, sagt DGNB Präsident Prof. Alexander Rudolphi. „Es darf nach der langwierigen Phase der Regierungsbildung nicht noch mehr wertvolle Zeit verloren gehen. Das würde passieren, wenn der bisherige GEG-Entwurf die Basis weiterer Debatten ist und wir anhand einer umständlichen und unverständlichen EnEV-Novellierung auf 150 Seiten am Ziel vorbei diskutieren.“

Nach Auffassung der DGNB benötigt es ein Gesetz, das die richtigen Ziele und Leitlinien setzt, damit der gesamte Gebäudebestand und alle neuen Gebäude gemäß den Klimaschutzzielen geplant, errichtet, saniert und betrieben werden. Dass dies möglich ist, will der von der DGNB veröffentlichte Vorschlag eines GEG 2050 aufzeigen. Dieser ist einfach und zielorientiert formuliert und als Diskussionsbeitrag zu verstehen, um deutlich zu machen, dass sich die bestehende Gesetzgebung von den wirklichen Herausforderungen zu weit entfernt hat.

Der Entwurf ist zudem ein Statement, dass sich ein zukunftsfähiges Gesetz, welches unverändert bis 2050 gültig ist, bereits heute formulieren lässt. Dabei bezieht sich das GEG 2050 direkt auf die kritische Umweltbelastung, nämlich die CO₂-Konzentration in der Atmosphäre. Nur damit lassen sich nach Einschätzung der DGNB die Klimabeschlüsse der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der deutschen Energiewende umsetzen. Die bisherige Steuerungsgröße „Energieverbrauch von Gebäuden“ erachtet die DGNB als ungeeignet. Zudem muss die Grundlage aller Bewertungen, Vorgaben und Steuerungsmechanismen auf real gemessenen Verbrauchsdaten basieren.

„Wichtig ist, dass wir anfangen, vom Ziel her zu denken, also vom emissionsfreien Gebäudebestand 2050“, so Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der DGNB. „Von dieser absoluten Größe muss für jedes Gebäude ein individueller Klimaschutzfahrplan vorliegen. Dieser definiert die jährlichen CO₂-Emissions-Grenzwerte gebäudeweise.“ Hierbei kommt den Planern eine maßgebliche Verantwortung zu, mit innovativen und ganzheitlichen Konzepten im Neubau wie auch in der Sanierung so effektiv wie möglich die vorgegebenen Ziele zu erreichen und dabei den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes im Blick zu haben.

Mit gezielten Forderungen und Förderungen ließen sich dafür wirtschaftliche Rahmenbedingungen bereitstellen, um nachhaltig in den Werterhalt der Gebäude investieren zu können und die überfällige Sanierung des Gebäudebestandes endlich attraktiv zu machen. In diesem Sinne könnte das GEG 2050 den Startschuss für das bislang größte und nachhaltigste Konjunkturprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bilden.

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