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Baugewerbe warnt Koalitionäre  vor Vergabeverordnung: „Hände weg von der VOB!“

Vergabe-Stempel
© Coloures-pi / Fotolia
 

(1.2.2018) Die Zusammenfassung in einer Vergabeverordnung bedeutet das Ende des bewährten Vergaberechts, folgert ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa aus den jüngst bekannt gewordenen Papieren der potentiellen Koalitionäre in spe: „Wir können uns nicht ernsthaft vorstellen, dass die neue Bundesregierung die von den fachkundigen Vergabeausschüssen erarbeiteten Vergaberegelungen durch eine Vergabeverordnung ersetzen möchte. Die in dem entsprechenden Papier der Koalitionsarbeitsgruppen enthaltene Formulierung lässt Schlimmstes befürchten.“

Zur Erinnerung: Gerade erst haben die Fachexperten der öffentlichen Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bauwirtschaftsverbände mehrheitlich beschlossen, dass das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht im BGB zunächst keine Änderungen bei der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) nach sich ziehen wird - siehe Beitrag „VOB/B zunächst unverändert“ vom 24.1.2018.

Pakleppa konstatiert vor dem Hintergrund der neusten Entwicklungen: „Wer die VOB abschaffen möchte - und das wäre die Konsequenz einer solchen Vergabeverordnung - hat keine Ahnung von den Abläufen im öffentlichen Bau. Die VOB ist die Garantie für eine praxisgerechte und unbürokratische Vergabe in der Bauwirtschaft. In dem rund 1.000 Seiten starken Werk beinhalten rund 900 Seiten die technischen Normen. Hier stellt sich die Frage, ob das Wirtschaftsministerium zukünftig sämtliche technische Normen regeln und in ein Gesamtwerk übernehmen möchte.“

Der ZDB-Hauptgeschäftsführer erinnert daran, dass der Aufbau des Vergaberechts mit der Gesetzesebene, der Verordnungsebene und den Vergabe- und Vertragsordnungen den Anwendern in der Praxis vertraut ist. Insbesondere bei kleineren Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte - und das sind 98% aller Vergaben im Baubereich - wenden Bund, Länder und Kommunen die VOB an: „Grund hierfür ist, dass sie aktiv an der Erarbeitung der Regelwerke beteiligt waren. Die Akzeptanz des Vergaberechts in seiner derzeitigen Form wird durch den jetzigen Aufbau und die paritätische Besetzung der Vergabeausschüsse sichergestellt und kann nur im bestehenden System erhalten bleiben. Daher fordern wir die Koalitionäre auf, den entsprechenden Passus zu streichen und sich zum Erhalt der VOB im bewährten System zu bekennen.“

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