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Weitere Energieausweise werden ungültig


  

(21.1.2018) Weitere Energieausweise für ältere Wohngebäude werden Mitte 2018 ungültig. Sie haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind im Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt worden. Hauseigentümer der betroffenen Gebäude müssen aber nur einen aktuellen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Darauf verweist aktuell die Deutsche Energie-Agentur (dena). Sie empfiehlt Hauseigentümern, die einen neuen Energieausweis erstellen lassen wollen, sich an einen qualifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste zu wenden. Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Denn er stellt energetischen Zustand genauer dar als Verbrauchsausweis, und nur er ist wirklich aussagekräftig:

  • Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen.
  • Zur Ausstellung eines Bedarfsausweis berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes - unabhängig vom Nutzerverhalten. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle - wie Fenster, Decken und Außenwände - sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt.

Der energetische Zustand eines Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich auf Basis eines Bedarfsausweises deutlich exakter darstellen.

Generell haben Eigentümer aber die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.

Wohnhäuser mit Baujahr 1966 und jünger brauchen ab 2019 einen neuen Energieausweis

Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 brauchen seit Januar 2009 einen Energieausweis, wenn sie vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Das heißt, hier werden in etwa einem Jahr die ersten Ausweise ungültig.

Neubauten oder umfassend modernisierte Häuser benötigen seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 am 1. Februar 2002 einen Energieausweis, so dass in diesen Fällen die Energieausweise bereits erneuert worden sind.

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