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Kommunale Spitzenverbände fordern Grundsteuer-Reform

(15.1.2018) Die kommunalen Spitzenverbände wünschen sich von der neuen Bundesregierung und den Ländern eine zügige Reform der Grundsteuer. Hintergrund dieser Forderung ist der Beginn einer Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, in deren Verlauf das Gericht prüfen will, ob die Regelungen zur Grundsteuer noch verfassungsgemäß sind. Deshalb müssten bei einer Regierungsbildung im Bund bereits die richtigen Weichen gestellt werden, verlangten die Hauptgeschäftsführer ...

  • des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy,
  • des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, und
  • des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Dr. Gerd Landsberg konstatiert: „Zu einer Reform der Grundsteuer bestehen keine Alternativen, denn die aktuelle Bewertung des Grundvermögens stützt sich immer noch auf Wertverhältnisse, die im Jahr 1964 und für Ostdeutschland sogar im Jahr 1935 galten. Gleichzeitig geht es um die zweitwichtigste kommunale Steuer mit aktuell rund 13 Milliarden Euro jährlich. Deshalb muss der Bundesgesetzgeber rasch handeln und für ein rechtssicheres System der Grundstücksbewertung eine geordnete Reform auf den Weg bringen.“

Es wird seit über 20 Jahren über die Reform der Grundsteuer gesprochen - geschehen sei bislang allerdings kaum etwas. „Dabei hilft die Grundsteuer den Kommunen, ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Das neue Regierungsbündnis muss daher einen entscheidenden Schritt gehen und die Reform politisch auf die Agenda setzen. Das Modell des Bundesrates aus dem Jahr 2016 ist dafür eine geeignete Grundlage“, sagten die drei Hauptgeschäftsführer. Mit dem Modell des Bundesrates und den darin enthaltenen erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten von Land und Kommunen ließe sich die Aufkommensneutralität sicherstellen, so dass zusätzliche Belastungen korrigiert bzw. deutlich entschärft werden könnten - siehe dazu auch den Beitrag „Gerecht oder teuer? Was bringt die Bundesratsinitiative zur Grundsteuer?“ vom 3.10.2016.

Im Zuge einer Neuregelung der Grundsteuer muss zunächst die Neubewertung aller rund 35 Mio. Grundstücke und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Hierbei würde neben dem Wert der Grundstücke auch der Wert der darauf befindlichen Gebäude angemessen berücksichtigt werden. „Das wäre insgesamt gesehen gerecht“, so Dedy, Henneke und Landsberg.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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