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Energieberater-Netzwerk und Frankfurter Feuerwehr gegen Aktionismus nach Brandfällen

(8.1.2018) Wärmedämmung im Rahmen einer energetischen Sanierung von Gebäudehüllen und ausreichender Brandschutz schließen sich nicht aus. Sowohl nicht brennbare als auch normal entflammbare Materialien eignen sich für die Dämmung und den Bau von Gebäuden - sofern eine detaillierte Planung im Vorfeld bereits die Erfordernisse des Brandschutzes beachtet. Dies ist das Ergebnis eines Treffens zwischen leitenden Mitgliedern des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V. und der Führung der Feuerwehr Frankfurt / Main. Anlass des Treffens waren kontroverse Diskussionen über die Rolle der Fassadendämmung beim Brand des Grenfell Towers in London sowie mehrere Brandfälle in Deutschland in der Vergangenheit.

v.l.n.r.: Dipl.-Ing. Hinderk Hillebrands (Vorsitzender DEN), Dipl.-Ing. Michael Brückmann (Sachgebietsleiter Baugenehmigungsverfahren und Gefahrenverhütungsschau Feuerwehr Frankfurt / Main), Prof. Dipl.-Ing. Reinhard Ries (Direktor Branddirektion Frankfurt / Main), Dipl.-Ing. Dietmar Rieth (DEN-Landessprecher Rheinland-Pfalz), Frederik Stahl (Stellv. Sachratenleiter Sachverständiger der Feuerwehr für Vorbeugenden Brandschutz). Foto © DEN e.V.

Aufgrund kritischer Stellungnahmen von Feuerwehrführern nach dem verheerenden Brand in London, bei dem über 70 Menschen den Tod fanden, hat der DEN-Vorstand um ein klärendes Gespräch mit Prof. Reinhard Ries, dem Direktor der Branddirektion in Frankfurt / Main, nachgesucht. Er hatte sich in Interviews kritisch zur bisherigen Verwendung von Polystyrol im Gebäudebau - vor allem bei Fassadendämmungen - geäußert. DEN-Vorstand Dipl.-Ing. Hinderk Hillebrands kritisierte: „Man hatte nach dem Brandfall sofort den Eindruck, dass alles auf die brennbare Fassade geschoben wurde, die Brandlasten und vor allem der Brandauslöser - in London war es ein defekter Kühlschrank - aber in den Hintergrund rückten. Das wollten wir richtigstellen.“

Prof. Ries stellte fest, dass man als Feuerwehr kein Interesse daran habe, dass grundsätzlich nur noch nicht brennbare Materialien im Gebäudebau verwenden werden dürften. Es gehe vielmehr um einen sinnvollen Brandschutz am und im Gebäude, und dabei sei besonders die Geschwindigkeit des Abbrennens ausschlaggebend. Auch für die Feuerwehren seien energetische Maßnahmen am und im Gebäude aus Gründen des Klimaschutzes wichtig.

Frederik Stahl, Stellv. Sachratenleiter und Sachverständiger der Feuerwehr für Vorbeugenden Brandschutz, verwies gleichwohl auf den sinnvollen Einsatz von nicht brennbaren Materialien im Gebäudebestand und Neubau. Diese sollten gerade im Bereich von erhöhten Brandlasten eingesetzt werden, wie sie sich beispielsweise durch abgestellte Mülleimer oder Fahrzeuge ergeben.

Prof. Ries begrüßt deshalb natürlich grundsätzlich den Einsatz ...

  • von nicht brennbaren Materialien im Erdgeschoss sowie
  • von Brandriegeln zwischen jedem Geschoss für alle Objekte, die nicht als Hochhäuser gelten. Darunter fallen Gebäude mit einer Höhe von 7 bis 22 Meter.

Untersuchungen hätten ferner gezeigt, dass sich darüber hinaus auch bei Bestandsgebäuden Nachbesserungen empfehlen, etwa ein Kantenschutz bei Fassadendämmungen. Bei Gebäuden über 22 Meter Höhe, die als Hochhäuser gelten, seien in Deutschland nicht brennbare Materialien für Wärmedämmungen ohnehin vorgeschrieben.

Herausforderungen durch novellierte Landesbauordnungen

Dipl.-Ing. Michael Brückmann, Sachgebietsleiter Baugenehmigungsverfahren und Gefahrenverhütungsschau bei der Frankfurter Feuerwehr, verwies auf die anstehenden Änderungen der Landesbauordnungen. So werde auch die Novellierung der hessischen Bauordnung gerade vorbereitet.

Der Vorsitzende des DEN, Dipl.-Ing. Hinderk Hillebrands, wies auf die Gefahr hin, dass durch die Novellierungen der Landesbauordnungen aufgrund mehrerer Brandfälle besonders nachwachsende Rohstoffe wie Holz und Zellulose möglicherweise nicht mehr für Gebäude mit Höhen von 7 bis 22 Meter verwendet werden dürften. Bei einem solchen Verbot werde eine erwünschte bauliche Verdichtung durch Erstellung von Staffelgeschossen im Bestand aber verhindert. Durch den Einsatz von nachwachsenden Materialien wie Holz oder Zellulose werde Gewicht gespart. Nur so sei oftmals eine Ausstockung im Bestand möglich. Ein grundsätzliches Verbot von normal entflammbaren Baustoffen wie Holzfasern im Gebäudebau würde sich aber auch insgesamt negativ auf die Betrachtungen von Lebenszyklen im Bau auswirken.

Gefahr durch billige elektrische Endgeräte

An dem Gespräch nahm auch der DEN-Landessprecher Rheinland-Pfalz und Brandmeister Dipl.-Ing. Dietmar Rieth teil. Er machte deutlich, dass bei Bränden gerade die Brandlasten in den Wohnungen ausschlaggebend seien. So seien neben dem brennbaren Mobiliar insbesondere zunehmend schadhafte Elektrogeräte die eigentlichen Ursachen und Brandauslöser. In jüngster Zeit häuften sich durch die Internetbestellungen von billigen elektrischen Endgeräten die Brandgefahren dadurch, dass nicht korrekt zertifizierte Importwaren aus Asien die europäischen Brandschutzvorschriften unterlaufen und im Fehlerfall leicht Brände verursachen können. Rieth kritisierte, dass es in dieser Hinsicht zu wenige behördliche Kontrollen „vor Ort“ gebe. Die Bundesnetzagentur, als zuständige Prüfbehörde für elektrische Endgeräte in Deutschland, habe diesen Weg „vom Internet zum Endkunden“ bisher nicht im Visier. Es fehle am notwendigen Vollzug; der vorbeugende Brandschutz ende in der Regel vor der Wohnungstür, so der Ingenieur und ehemalige Feuerwehrmann.

Die DEN-Ingenieure und die Vertreter der Frankfurter Feuerwehr stimmten darin überein, dass gerade mit Blick auf einen vorbeugenden Brandschutz bei energetischen Sanierungen eine qualifizierte Baubegleitung unabdingbar sei. Nur so seien die Vorteile durch energiesparende Maßnahmen mit ausreichender Sicherheit im Brandfalle zu gewährleisten. Eine solche Baubegleitung kann durch Fördermittel der KfW mit 50 Prozent oder maximal 4.000 Euro gefördert werden.

Baukosten versus Brandschutz und Wärmedämmung?

Die Gesprächspartner waren sich zudem einig, dass hohe Baukosten nicht durch Brandschutz und energetische Anforderungen verursacht würden, wenn eine detaillierte Planung der Errichtung oder der Sanierung eines Gebäudes voranginge. Dies sei keineswegs immer der Fall. Die Folge sei, dass im Nachgang hohe Investitionen ausgelöst würden, um die vorgegebenen Anforderungen zu erfüllen. Bei einer guten Planung führe der geforderte Brandschutz in der Regel zu Kostensteigerungen von ca. fünf Prozent. Brandschutzanforderungen im Nachhinein umzusetzen verursache hingegen erhebliche Baukostensteigerungen.

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