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Neuer Gefahrtarif für Zimmerer

(7.1.2018) 2018 ist der dritte Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Kraft getreten. Damit verteilt sich die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend der aktuellen Unfallgefahren neu. Betroffen ist hier vor allem das Zimmererhandwerk, für das erstmals eine eigene Tarifstelle gebildet wurde. Für die anderen Gewerbezweige in der Tarifstelle „Bauwerksbau“ wurde die Gefahrklasse dadurch gesenkt.

Foto © Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft / Dieter Schnöpf

Zur Erinnerung: Der Gefahrtarif ist Bestandteil des umlagefinanzierten Beitragssystems der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge deckt dabei die Ausgaben der BG BAU für das abgelaufene Kalenderjahr. Zur Abstufung der Beiträge werden im Gefahrtarif die Gefahrklassen für die verschiedenen Gewerbezweige mit ähnlichem Unfallrisiko festgestellt. Die Gefahrklassen werden aus dem Verhältnis der von der Berufsgenossenschaft gezahlten Leistungen zu den Arbeitsentgelten des jeweiligen Gewerbezweiges berechnet.

Während die durchschnittliche Unfallquote im Bereich der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen 2016 auf 55,29 Fälle pro 1.000 Beschäftigten kam, lag das Unfallrisiko im Zimmererhandwerk deutlich über 100 Fällen. Dort erleidet im Jahresdurchschnitt etwa jeder achte Beschäftigte einen Arbeitsunfall.

Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU, erklärte dazu: „Angesichts der Entwicklungen sind Unternehmen im Zimmererhandwerk besonders gefordert, die Arbeitsplätze sicher zu gestalten und mehr in den Arbeitsschutz zu investieren! Die Fachleute der BG BAU unterstützen und beraten dabei." Zudem arbeiten Experten der BG BAU zusammen mit Verbänden, Innungen und Sozialpartnern am runden Tisch „Sichere Bauprozesse im Zimmererhandwerk“ an Lösungen für die Praxis. Auch werden Tagesseminare zum Arbeitsschutz für Zimmerer zusammen mit Holzbau Deutschland im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes angeboten.

Finanzielle Einsparungen lassen sich durch Arbeitsschutzprämien der BG BAU erzielen. So werden bestimmte Maßnahmen des Arbeitsschutzes in Unternehmen gefördert, wie beispielsweise Schutzmaßnahmen gegen Absturz und handgeführte Sägen.

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