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Tarifverhandlungen im Gerüstbauer-Handwerk nach dritter Runde abgebrochen

(4.12.2017) Die Verhandlungen der Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Hand­werk verliefen auch in der dritten Runde ergebnislos und wurden schließlich seitens der IG BAU abgebrochen: „Das Verhalten der Arbeitgeber ist nicht mehr nachvollziehbar und macht uns fassungslos“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. „Ihre offensichtliche Weigerung, sich auf ernstgemeinte Verhandlungen einzulassen und ihr Nein zur Schlichtung, lässt darauf schließen, dass sie von Anfang an kein Ergebnis erreichen wollten. Damit nehmen die Arbeitgeber harte Auseinandersetzungen in den Betrieben in Kauf. Jetzt bereiten wir Aktionen vor.“

Der Lohntarifvertrag ist seit August 2017 ausgelaufen. Der Branchenmindestlohn läuft - ohne Nachwirkung - Ende April 2018 aus.

Die von der Arbeitgeberseite vorgelegten Vorschläge zur Erhöhung des Lohns, Mindestlohns und der Ausbildungsvergütung wurden als nicht verhandlungsfähig abgelehnt. Entgegen der Pressemeldung der Gewerkschaft verweisen die Vertreter der Arbeitgeberseite auf ein Angebot, den Lohntarifvertrag um insgesamt 3% bei zweijähriger Laufzeit zu erhöhen. Zudem konnten sie sich eine Steigerung des Mindestlohnes in den nächsten drei Jahren von rund 6,4% vorstellen. Damit wäre der Mindestlohn von derzeit 11,00 auf 11,70 Euro gestiegen. Auch im Bereich der Ausbildungsvergütung signalisierten die Arbeitgebervertreter die Bereitschaft, zur Attraktivitätssteigerung des Gewerkes auch deutlichere Erhöhungen als die bisher angebotenen 25,00 Euro mittragen zu wollen.

Der Gewerkschaft war das nicht genug. Laut Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk hielt die Arbeitnehmervertretung ...

  • das Angebot im Lohnbereich für „kläglich“ und
  • das Angebot der Mindestlohnerhöhung für „lächerlich“.

An der in Aussicht gestellten deutlichen Erhöhung der Ausbildungsvergütung sollen die Vertreter der Arbeitnehmer und Auszubildenden im Gerüstbauer-Handwerk schlicht gar kein Interesse gezeigt haben. Die zentrale Forderung der Gewerkschaft in den Verhandlungen war immer wieder die Einführung eines Mindestlohns 2 für Facharbeiter in Höhe von 14,70 Euro. In den Gesprächen wurde deutlich, dass dem Mindestlohn 1 trotz des deutlichen Erhöhungsangebotes der Arbeitgeberseite keine große Bedeutung mehr zugemessen wurde.

Die Einführung eines Mindestlohn 2 für Facharbeiter ist für die Vertreter von Bundesinnung und Bundesverband jedoch auch weiterhin indiskutabel. „Wir sehen in einem Mindestlohn 2 für Facharbeiter kein Verbesserungspotential für den Wettbewerb, solange nicht sichergestellt ist, dass der Facharbeitermindestlohn auch flächendeckend kontrolliert wird“, so Marcus Nachbauer, Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite.

Die Tarifkommission der Arbeitgeberseite sah angesichts der aus ihrer Sicht destruktiven Verhandlungstaktik der Gewerkschaft derzeit auch keinen Nutzen in einem Schlichtungsverfahren.

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