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Grünes Licht aus Brüssel für die Förderung von Mieterstrom

(26.11.2017) Die Europäische Kommission hat am 20. November die Förderung von Mieterstrom genehmigt. Nachdem der Bundestag die Förderung bereits beschlossen hat, kann die Förderung somit jetzt starten.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries sagte dazu: „Das Mieterstromgesetz fördert den Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden. Damit können die Mieter jetzt direkt von der Energiewende profitieren. Die Energiewende kommt so verstärkt in die Städte. Es ist daher gut, dass Brüssel für unser Gesetz nun grünes Licht gegeben hat.“

Zur Erinnerung: Die Förderung durch das am 25.7.2017 in Kraft getretene Mieterstromgesetz stand unter dem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission. Voraussetzung für den Mieterstromzuschlag ist, dass der Strom in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und unmittelbar an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude geliefert wird. Von den Mietern nicht verbrauchter Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden. Der Mieterstromzuschlag wird als Abschlag auf die Einspeisevergütung gewährt. Denn der Mieterstromanbieter erhält nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch den Erlös aus dem Verkauf des Mieterstroms.

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