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Schwenk verzichtet auf die Übernahme der Zementwerke Karsdorf und Sötenich

(16.11.2017) Die Schwenk KG hat von ihrem Vorhaben Abstand genommen, ein Zementwerk in Karsdorf von der Opterra GmbH zu übernehmen. Zur Erinnerung: Opterra ist eine Tochtergesellschaft des irischen Baustoffkonzerns CRH. Zuvor hatte das Bundeskartellamt den Unternehmen mitgeteilt, dass das Vorhaben wettbewerblich bedenklich sei. Die Rücknahme der Anmeldung seitens Schwenk umfasst auch die an sich wettbewerblich unbedenkliche Übernahme des Zementwerks Sötenich (Eifel).

Der von dem Schwenk-Übernahmevorhaben betroffene Regionalmarkt umfasst große Teile Sachsen-Anhalts, Thüringens und Sachsens sowie angrenzende, kleinere Teile von Brandenburg, Hessen und Bayern. In diesem Marktgebiet ist derzeit Opterras Zementwerk Karsdorf mit Marktanteilen von ca. 40% führend. Nach dem Zusammenschluss hätte die Schwenk KG, die bereits über ein Zementwerk in Bernburg (Sachsen-Anhalt) verfügt, einen Marktanteil von etwa 60% erreicht. Die Ermittlungen des Bundeskartellamt zeigten, dass der Wettbewerb in dem entsprechenden Marktgebiet schon heute eingeschränkt ist, und mit Opterra wäre der engste und aktivste Wettbewerber von Schwenk aus dem Markt ausgeschieden.

Die Zementwerke der Zusammenschlussbeteiligten liegen nur etwa 80 km voneinander entfernt. Alternative Anbieter liegen für viele Zementabnehmer weiter entfernt und sind deshalb mit weitaus höheren Transportkosten verbunden. Zusätzliche Spielräume zur Preiserhöhung hätten sich für Schwenk auch aus den begrenzten Produktionskapazitäten der verbleibenden Wettbewerber ergeben. Das Zementwerk Karsdorf besitzt die mit Abstand größte Kapazität im Marktgebiet. Mangels eigener Transportbetonwerke, welche den Großteil des Zements nachfragen, bemühte sich Opterra vergleichsweise aktiv insbesondere um unabhängige Transportbetonunternehmen. Dieser Wettbewerbsdruck entfiele nach dem Zusammenschluss.

Abschlussbericht der Sektoruntersuchung der Zement- und Transportbetonindustrie
  

Des Weiteren hätte der Zusammenschluss aufgrund des Wegfalls eines aktiven Wettbewerbers die Möglichkeiten der verbleibenden Marktteilnehmer zu Parallelverhalten und Verhaltenskoordinierungen erhöht. Die Gefahr einer Kollusion ist auf den Zementmärkten ohnehin ausgeprägt. Dies war ein zentrales Ergebnis der im Sommer 2017 abgeschlossenen „Sektoruntersuchung Zement und Transportbeton“ - siehe Baulinks-Beitrag „Sektoruntersuchung der Zement- und Transportbetonindustrie vom Bundeskartellamt veröffentlicht“ vom 24.7.2017. Es handelt es sich dabei um stabile Märkte mit ausgereiften und homogenen Produkten. Wettbewerbliche Vorstöße mittels innovativer Produkte sind selten. Außerdem gibt es hohe Marktzutrittsschranken. Dementsprechend kam es im letzten Jahrzehnt nicht zu Marktzutritten oder zu nennenswerten Importaktivitäten. Wettbewerbsdämpfend ist auch die hohe Transparenz auf den Zementmärkten, die von häufigen Kontakten zwischen den Marktteilnehmern geprägt sind.

Zur Abwendung einer Untersagung des Zusammenschlussvorhabens hatte Schwenk die Zusage angeboten, Zementkapazitäten aus Karsdorf in Höhe von 500 kt sowie einen Kundenstamm entsprechend 450 kt Zement an einen unabhängigen Dritten abzugeben („Zementwerksscheibe“). Dieser Vorschlag wurde einem Markttest unterzogen. Nahezu alle befragten Kunden bewerteten die Zementwerksscheibe als nicht hinreichend bzw. nicht geeignet, um die Wettbewerbsbeeinträchtigung auszugleichen. Die Kunden rechnen mit einer faktischen Abhängigkeit des Erwerbers der Zementwerksscheibe von Schwenk sowie mit koordiniertem Verhalten zwischen beiden. Viele Unternehmen wiesen zudem auf Risiken der vertraglichen Ausgestaltung hin. Das Zusagenangebot hat das Bundeskartellamt schließlich als ungeeignet abgelehnt.

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